Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 11
Grundstückserwerb Am oberen Röhrgraben, Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 38
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-313 (Dez. I, Amt 80) vom 28.09.2022,
2021-26/DS-I(A)0356

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Erbengemeinschaft das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 38, mit 8.181 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 204.525,00 EUR (25,00 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 225.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), über den Deckungskreis zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung