Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 12
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Neufassung der Entwässerungssatzung und der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-318 (Dez. III, ESO) vom 28.09.2022,
2021-26/DS-I(A)0357

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils einstimmig wie folgt:

 

1.    Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

2.    Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungsgebühren- und
-kostenerstattungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

3.    Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre.

 

4.    Als Bemessungsbasis der Abschreibungen ist für Zwecke der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2022 nicht mehr der Wiederbeschaffungszeitwert, sondern der Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenwert zu Grunde zu legen.

 

nachrichtlich: über Punkt 1 und 2 ist jeweils getrennt abzustimmen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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