Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022
TOP 12
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Neufassung der Entwässerungssatzung und der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-318 (Dez. III, ESO) vom 28.09.2022,
2021-26/DS-I(A)0357
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils einstimmig wie folgt:
1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungsgebühren- und
-kostenerstattungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
3. Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre.
4. Als Bemessungsbasis der Abschreibungen ist für Zwecke der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2022 nicht mehr der Wiederbeschaffungszeitwert, sondern der Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenwert zu Grunde zu legen.
nachrichtlich: über Punkt 1 und 2 ist jeweils getrennt abzustimmen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.10.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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