Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0394Ausgegeben am 03.11.2022

Eing. Dat. 03.11.2022

 

 

 

 

 

Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe

hier: Grundsatzbeschluss für Abbruch und Neubau des Infrastrukturgebäudes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-359 (Dez. I, Amt 52) vom 02.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Dem Abbruch und Neubau des bestehenden Infrastrukturgebäudes im Waldschwimmbad Rosenhöhe, Auf der Rosenhöhe 29, 63069 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt (Amt 52), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro BZM Architekten M. Marhöfer, Sommerstr. 3, 65197 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und der vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 7.570.000 € netto wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden, vorbehaltlich der Resteübertragung von 2022 nach 2023, in Höhe von 7.570.000 € auf dem Produktkonto 08010100.0358000052 (Maßnahme-Nr. 0801010300521802 „Erneuerung Waldschwimmbad Rosenhöhe“) zur Verfügung gestellt.

 

3. Die Vergaben für die Planungsleistungen, welche erforderlich sind, um die Unterlagen für den Projektbeschluss zu erstellen, sind entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung des Investitionsbedarfs mit zu beschließen.

 

 

Begründung:

 

1.         Projekthistorie

 

1.1  Ausgangslage

 

Das Waldschwimmbad Rosenhöhe, Am Waldschwimmbad 29, 63069 Offenbach ist das einzige öffentliche Schwimmbad in der Stadt Offenbach am Main.

Betreiber des Bades ist der Erste Offenbacher Schwimmclub (EOSC). Das Schwimmbad wird von den Offenbacher Schulen, den Vereinen EOSC und WVO (Wassersportverein 1923 Offenbach), dem Hessischen Schwimmverband, Vereinen aus dem Rhein-Main-Gebiet, sozialen Einrichtungen (Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum) sowie von der Öffentlichkeit genutzt.

Es handelt sich um ein Freibad mit 3 Becken: einem Mehrzweckbecken, einem Schwimmerbecken sowie einem Kleinkindbecken. Keines der Becken ist aufgrund der Abmessungen, Wassertiefen und fehlender Sicherheitseinrichtungen als Lehrschwimmbecken für das Schulschwimmen geeignet.

In den Wintermonaten wird das Schwimmerbecken mit einer Traglufthalle überdacht, so dass der Schwimmbetrieb in diesem Becken ganzjährig stattfinden kann.

Das Mehrzweckbecken wird in den Wintermonaten geleert und nicht genutzt.

Die beiden Schwimmbecken werden L-förmig von mehreren Gebäuden eingefasst, in denen die Schwimmbadtechnik, ein Restaurant, Dusch- und Umkleideräume und weitere für den Schwimmbadbetrieb erforderliche Flächen untergebracht sind.

Darüber hinaus umfasst das Gelände eine weitläufige Liegewiese, die teilweise mit Bäumen bestanden ist.

 

1.2  Anlass und Historie

 

Das gesamte Schwimmbad ist in vielen Bereichen sanierungsbedürftig.

Über die Jahre der Nutzung haben sich die Anforderungen an den Schwimmbetrieb geändert. In den kommenden Jahren soll das Schwimmbad Zug um Zug saniert, umgebaut, erweitert und an die aktuellen Betriebsanforderungen angepasst werden.

Das Gesamtprojekt ist in drei Teilprojekte gegliedert:

Teilprojekt 1.1 – Beschaffung einer neuen Traglufthalle

Teilprojekt 1.2 – Konzeptstudie Gesamtmaßnahme: Erarbeitung einer Konzeptstudie, die alle notwendigen Maßnahmen, die den Nutzen des Projektes sicherstellen, beinhaltet

Teilprojekt 1.3 – Umsetzung Maßnahmen aus Konzeptstudie

 – hier: Neubau Infrastrukturgebäude

 

Ziel des Gesamtprojektes ist die langfristige Sicherstellung von ganzjähriger Nutzung und ganzjährigem Betrieb für

•          die Offenbacher Schulen – dies insbesondere zur Sicherstellung des Schwimmenlernens von Nichtschwimmern 

•          die Vereine EOSC, WVO und DLRG

•          den Hessischen Schwimmverband, Vereinen aus dem Rhein-Main-Gebiet, sozialen Einrichtungen (Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum)

•          die Öffentlichkeit.

Die Teilprojekte 1.1 „Beschaffung einer neuen Traglufthalle“ und 1.2 „Konzeptstudie Gesamtmaßnahme“ sind bereits beschlossen und umgesetzt.

Aus dem Ergebnis der Konzeptstudie leitet sich als erste Maßnahme die Erneuerung des Infrastrukturgebäudes ab.

 

1.3  Eigentumsverhältnisse

 

Die Eigentumsverhältnisse sind im Waldschwimmbad zwischen der Stadt Offenbach und dem EOSC wie folgt geregelt:

Das gesamte Grundstück des Waldschwimmbades ist Eigentum der Stadt Offenbach.

Sämtliche bauliche Anlagen auf dem Gelände sind Eigentum des EOSC auf Basis eines Erbbauvertrages.

Ein Übergang auf die SFO ist aktuell in Vorbereitung. Eine Übertragung wird für Anfang 2023 angestrebt. Das Infrastrukturgebäude soll als bauliche Anlage dadurch Eigentum der SFO auf Basis eines Erbbauvertrages werden.

 

2.         Notwendigkeit & Zusammenfassung der Maßnahmen

 

2.1 Begründung des Bedarfs

 

Das derzeitige Infrastrukturgebäude ist baulich und technisch in die Jahre gekommen. Es entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen sowie technischen Standards und ebenso nicht den baulichen und hygienischen Ansprüchen für einen zeitgemäßen Schwimmbadbetrieb.

Das derzeitige Infrastrukturgebäude ist Anfang der 1950er Jahre in einfacher Massivbauweise inkl. Kellergeschoss errichtet sowie durch weitere Gebäudeteile und Anbauten in den 1960er und 1990er Jahren erweitert worden.

Die Bausubstanz aus den 50er-Jahren ist im darunterliegenden Keller mit provisorischen Abstützungen notgesichert. Die zu hohe Luftfeuchtigkeit führt auch zu Schäden, wodurch diese Abstützung bereits in Mitleidenschaft gezogen ist. Das erdgeschossige Gebäude kann wirtschaftlich nicht mehr saniert werden, ein Neubau der Umkleide-, Personal- und Technikräume ist in diesem Fall wirtschaftlicher.

 

2.2 Ziel der Maßnahme

 

Die o.g. Konzeptstudie aus Teilprojekt 1.2 kommt zu dem Schluss, dass das Gesamtprojektziel „die langfristige Sicherstellung von ganzjähriger Nutzung und ganzjährigem Betrieb sowohl für die Offenbacher Schulen, den EOSC und die Öffentlichkeit“ unter anderem durch die Errichtung eines neuen Infrastrukturgebäudes mit den Funktionen Badewassertechnik, Eingang mit Kasse, Personalräume, Vereinsräume, Umkleiden und Sanitärräume für Badbesucher dauerhaft und erfolgreich sichergestellt werden kann.

Projektinhalt ist die Planung und Errichtung des Infrastrukturgebäudes einschließlich der interimistischen Verlagerung von Umkleide- und Duschbereichen.

 

2.3 Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

 

Das parallel zum Parkplatz im Osten stehende Hauptgebäude, welches zurzeit die Umkleide- und Duschbereiche, den Wintereingang sowie Räumlichkeiten für den Verein beherbergt, soll abgerissen werden. Dafür wird an gleicher Stelle ein neues eingeschossiges und unterkellertes Infrastrukturgebäude, mit Anbindung an das jüngere Bestandsgebäude im Norden (Restaurant Meatcut), errichtet.

Im Kellergeschoss wird künftig die ebenfalls zu erneuernde Badewassertechnik untergebracht.

 

3.         Zweckmäßigkeit der Baumaßnahmen / Vergleich der Varianten

 

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

 

Im Rahmen der oben genannten Konzeptstudie wurden unterschiedliche bauliche Varianten untersucht.

Sie endet mit einer Empfehlung zu den Varianten B7.1 und B7.b.

In beiden Varianten ist das Infrastrukturgebäude in der hier zu beschließenden Form enthalten und ein Baustein, um das unter Punkt 2.2 genannte Ziel der Schwimmbadsanierung sicherzustellen.

Nach Errichtung des Infrastrukturgebäudes kann die Stadt Offenbach unter anderem in Abhängigkeit der Haushaltslage die beiden Varianten B7.1 „Kleinhallenbad“ und B7.b „Provisorium“ (Ertüchtigung 25m-Mehrzweckbecken + kleine Traglufthalle über 25m-Becken) realisieren.

In beiden Varianten ist der ganzjährige Badebetrieb sichergestellt und die Schnittstelle zum Pächter der Gastronomie unberührt.

 

3.2      Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft / Umweltverträglichkeit

 

Zur Vorhaltung von Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten zur Baustelle werden möglicherweise Eingriffe in die Außenanlagen notwendig.

Es wird darauf hingewirkt, dies auf ein unumgängliches Minimum zu beschränken, sofern das begrenzte Platzangebot und die Zwänge aus der jeweiligen Flächennutzung dies zulassen. Für alle Fällungen oder Eingriffe in die bestehende Begrünung werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Ausgleichspflanzungen vorgesehen.

 

4.        Beschreibung der Maßnahme

 

4.1 Bauliche Maßnahmen

 

Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus folgenden und zu betrachtenden Themenblöcken

•          Abbruch bestehende Umkleiden, Sanitäranlagen + Wintereingang

•          Sanitäranlagen und Umkleiden als Provisorium in Containerbauweise an Nebeneingang Traglufthalle

•          Traglufthalle und Becken sind wie bisher nutzbar

•          Neubau des Haupteingangs und des Infrastrukturgebäudes

•          Das neue Infrastrukturgebäude enthält Umkleiden, Sanitäranlagen, Eingangsbereich mit Kasse, Personalräume, Schwimmmeisterbüro, 1. Hilfe-Raum, Kiosk, Vereinsräume, inkl. Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächenanteil

•          Inbetriebnahme neues Infrastrukturgebäude

•          Rückbau Containerprovisorium

•          Restaurant „Meatcut“ bleibt in Betrieb

Die Konzeptstudie sieht als 3. Bauabschnitt entweder die Errichtung eines Kleinhallenbades mit Anbindung an das neue Infrastrukturgebäude oder die Erweiterung um eine zweite Traglufthalle vor.

Die Errichtung des Infrastrukturgebäudes kann somit unabhängig von der Errichtung des Kleinhallenbades erfolgen.

 

Barrierefreiheit

Das neue Infrastrukturgebäude wird die Grundsätze der Barrierefreiheit einhalten.

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

 

Baugrundverhältnisse

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter. In den Kosten ist aktuell ein Risiko für eine zu erwartende Baugrundverbesserung enthalten.

 

Schadstoffe

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter. In den Kosten ist aktuell ein Risiko in Höhe von 60.000 € netto für ein zu erwartendes Schadstoffrisiko enthalten.

 

4.2      Technische Gebäudeausrüstung

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

 

4.3 Außenanlagen

 

4.3.1   Stellplätze (PKW/Fahrräder)

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter. Es sind keine wesentlichen Veränderungen an der Bestandsituation vorgesehen.

 

4.3.2   Notwendige Baumfällungen

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

Eventuell erforderliche Eingriffe werden rechtzeitig mit der unteren Naturschutz-behörde abgestimmt.

 

5.        Klimaschutz und Energieeffizienz

 

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

Hier werden sämtliche Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbarer Energie geprüft.

 

5.2      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

 

6.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss werden die Standardabfragen erfolgen.

 

6.1      Altlasten und Bodenschutz

 

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

Im Zuge der Planung werden mögliche Schadstoffe erkundet. Die Befunde werden durch Sachverständige bewertet und der Umgang damit so abgestimmt, dass ein durch Schadstoffe unbeeinträchtigter Betrieb zweifelsfrei gewährleistet ist.

Von den geplanten Baumaßnahmen gehen keine Gefährdungen für den Boden aus.

 

6.2      Immissionsschutz

 

6.2.1   Lärmschutz

Es werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

 

6.3      Natur- und Artenschutz

 

6.3.1   Eingriff/Ausgleich

Die detaillierte Bearbeitung erfolgt im Zuge der Planung zum Projektbeschluss durch den hier zu beauftragenden Planer / Gutachter.

Eventuell erforderliche Eingriffe werden rechtzeitig mit der unteren Naturschutz-behörde abgestimmt.

 

6.3.2   Artenschutz

In der Zeitplanung für den Bauablauf (sofern im Außengelände) werden die artenschutzrechtlichen Schutzzeiten berücksichtigt und auch rechtzeitige Begehungen für das Auffinden von Sommer- und Winterquartieren eingestellt. Die notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Arten werden im Anschluss erörtert und festgelegt.

 

7.         Erläuterung zur Kostenberechnung

 

7.1      Kostenermittlung

 

Kostenschätzung netto für Infrastrukturgebäude =      EUR 7.570.000 netto

 

Im Zuge der Erstellung der Konzeptstudie wurden unterschiedliche Varianten hinsichtlich der Lage und Anordnung des Infrastrukturgebäudes untersucht, das für alle Varianten identisch und unverzichtbar ist. Aus funktionalen, organisatorischen und bauablaufbedingten Gründen wurden einvernehmlich nur die Varianten B7.1 und B7.b als Vorzugsvarianten weiter beplant sowie mit Kosten hinterlegt. An der Größe, Nutzung und Qualität des Infrastrukturgebäudes wurden im Zuge der Variantenuntersuchung keine Änderungen vorgenommen, so dass eine kostentechnische Bewertung der Varianten unter Bezug auf das Infrastrukturgebäude keine wesentlichen Unterschiede mit sich bringen würde.

Die Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/- 40% im Sinne einer Kostenermittlung (vorvertragliche Kostenschätzung) nach DIN 276 ermittelt.

 

7.2      Risikobetrachtung

 

Nachfolgend sind die (vor Einleitung der Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen) kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben:

 

Kostensteigerung wegen der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z.Z. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben – wenn überhaupt – oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Für die Absicherung von Preisschwankungen wurde der Index über das Zeitfenster ab Erstellung Kostenberechnung (Preisbasis Ende 2021) bis zum Ende der Be-schaffungsphase für die Bauleistungen mit 5 % p.a. für die Jahre 2022 und 2023 eingepreist.

 

Unvorhergesehenes

Das Unvorhergesehene wird mit 7,8% in der Kostenschätzung des Gesamtprojektes als pauschaler Prozentsatz berücksichtigt.

 

7.3      Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung

 

Zwischen Kostenschätzung (Grundlage Grundsatzbeschluss) und Kostenberechnung (Grundlage Projektbeschluss) sind im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Kostenveränderungen in Höhe von ca. 20% zu tolerieren.

 

7.4      Förderungen

Das Projekt wurde zum SWIM-Programm des Landes Hessens angemeldet. Durch das Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) wurde der EOSC im Februar 2021 aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. Dieser Antrag wurde Ende Juni beim Land eingereicht. Es wurde eine Förderung in Höhe von 1,18 Mio. € beantragt, der Bescheid / die Bewilligung steht allerdings noch aus.

 

8.         Termine

 

Folgende Termine sind mit Stand Oktober 2022 geplant:

 

Beschaffung der Planer:                                        ab Anfang 2023 bis Ende 1. Q 2023

Planung bis Projekt- und Vergabebeschluss:   ab Anfang 2. Q 2023

Projekt- und Vergabebeschluss:                         1. Q 2024

Beschaffung der Bauausführung + Errichtung: ab 01.04.2024

Inbetriebnahme:                                                     bis 30.06.2025

 

Alle Termine verstehen sich vorbehaltlich einer Förderzusage durch das HMdIS.

Ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) muss eine Förderzusage vorliegen, andernfalls werden die Förderrichtlinien nicht eingehalten.

Somit ist die Förderzusage terminbestimmend für die oben genannten Planungs- und Bauausführungstermine.

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt (aus Stellungnahme wortgleich übernommen):

 

Zusammenfassung:

 

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die Anforderungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Untere Naturschutzbehörde

Hinweise für die weitere Planung:

1.         Bei dem o. g. Vorhaben handelt es sich um mehrere (Teil-) Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Es ist jeweils durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen, ob die Realisierung einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetzes darstellt. Dafür sind ein Bestandsplan, Ausgleichsplan sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz zu erstellen und vorzulegen.

2.         Die naturschutzrechtliche Genehmigung ist dann gem. §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Benehmen (vgl. § 17 Abs. 1 BNatSchG) mit der unteren Naturschutzbehörde in die Baugenehmigung zu integrieren („Huckepackprinzip“).

Dies bedeutet, dass die naturschutzrechtliche Genehmigung ein Teil der Baugenehmigung ist. Die Baugenehmigung kann demnach erst ausgestellt werden, wenn die naturschutzrechtlichen Belange geklärt sind und die Genehmigung ausgearbeitet ist.

Vorhaben, die keine Baugenehmigung benötigen, können dennoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung benötigen. Enge und frühe Absprachen mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz sind daher empfehlenswert.

 

Untere Wasserbehörde

Hinweise für die weitere Planung:

Die ab dem 13. Juli 2022 geltende Niederschlagswassersatzung der Stadt OF ist zwingend anzuwenden.

Zur Schwimmbadtechnik: Nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen Betreiber von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe einsetzen, diese Anlagen und Stoffe bei der Unteren Wasserbehörde anmelden.

Die Auflistung der Hinweise ist nicht abschließend.

 

Altlasten / Bodenschutz

Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die im Erläuterungsbericht vom 06.05.2022 unter Ziffer 6.1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen bzgl. Altlasten und Bodenschutz müssen jedoch im Zuge der weiteren Projektplanung für eine umweltverträgliche Umsetzung konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Altablagerung am Waldschwimmbad Nr. 413 000 000 019A hin. Diese Altablagerung erstreckt sich laut orientierender Untersuchung des Umlandverbands Frankfurt (heute Planungsverband Rhein-Main) im Jahr 1991 zwar nur auf den Parkplatzbereich vor dem Waldschwimmbad. Trotzdem sind im Zuge von Fundamentarbeiten für das neue Infrastrukturgebäude Auffüllungen oder sensorische Auffälligkeiten nicht auszuschließen. Das Prozedere bei eventuellen Befunden (Information des RP Darmstadt, Dez. 41.1 und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise, bis zur Freigabe Einstellung der Erdarbeiten) ist der OPG bekannt.

 

Immissionsschutz

Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die im Erläuterungsbericht vom 06.05.2022 unter Ziffer 6.2 vorgesehenen Schutzmaßnahmen bzgl. Immissions-/Lärmschutz müssen jedoch im Zuge der weiteren Projektplanung für eine umweltverträgliche Umsetzung konkretisiert werden. Zum Projektbeschluss sollten vorliegen: Gebäudeschadstoffkataster mit Rückbau-/ und Entsorgungskonzept, schalltechnische Untersuchung zum Baustellenlärm mit ggf. einem Lärmminderungskonzept gemäß allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm (AVwV Baulärm). Weiterhin ist zu prüfen, ob für das neue Infrastrukturgebäude aufgrund seiner Lage in der Nachtschutzzone bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die bezeichneten Konzepte sind im Zuge des Bauvorhabens dann verbindlich umzusetzen.

 

Klimaschutz / Energie

 

Anforderungen und Hinweise für die weitere Planung:

Es müssen die Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten und durch einen Wärmenachweis nachgewiesen werden.

Es ist dringend empfohlen, die Dachfläche für folgende Aspekte zu nutzen:

-  Dachbegrünung und Ausführung als Retentionsdach, um Wasser bei Starkregen zeitversetzt an den Kanal abzugeben.

- Installation von Photovoltaikanlagen; Ausnutzung der Synergien zwischen Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen (erhöhte Leistungsfähigkeit aufgrund der kühlenden Wirkung der Begrünung)

 

Darüber hinaus empfehlen wir den Einbau einer Zisterne, um Niederschlag gezielt zu sammeln und in Trockenperioden zu nutzen.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenschätzung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 7.570.000 € netto abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenermittlung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Variante B7.1 „Kleinhallenbad“

Variante B7.b „Provisorium“

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.