Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0402Ausgegeben am 03.11.2022

Eing. Dat. 03.11.2022

 

 

Zweiter Realisierungsvertrag - Erschließungsvertrag - über die Erschließung des Bebauungsplangebiets (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel

hier: Beschluss über die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 02.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 2011-16/DS-I(A)0441 und Nr. 2011-16/DS-I(A)0441/1 vom 02.10.2013 zum Projekt „Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 1.920.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Den aktualisierten Projektkosten für die Bauabschnitte 1 und 2 des Nordrings auf Grundlage der von der Mainviertel GmbH & Co.KG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen und vom Revisionsamt geprüften Kostenzusammenstellung in Höhe von 6.830.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951000060 „HEGISS 3 Nordend“, Investitionsnummer 0901060900601802, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:                                            4.100.000,00 €

Mittel 2021:                                                                                 2.000.000,00 €

Mittel 2022:                                                                                   730.000,00 €

Gesamt:                                                                                       6.830.000,00 €

 

3.  Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel HEGISS 3

Produktkonto 09010600.3601005560:                                  4.680.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       2.150.000,00 €

Gesamt                                                                                        6.830.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 255.205,00 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.  Mit Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0212 vom 22.06.2017 wurden vom ESO gemeldete Unterhaltungskosten für das Gesamtprojekt in Höhe von 1,055 Mio. € beschlossen, die Planung der entsprechenden Produktkonten erfolgte in Abstimmung zwischen ESO Eigenbetrieb und der Kämmerei. Diese Unterhaltungskosten ändern sich nicht und sind deshalb in der beigefügten Folgekostenberechnung nicht beinhaltet.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss Nr. 2011-16/DS-I(A)0442 und Nr. 2011-16/DS-I(A)0441 und dem Ergänzungsantrag Nr. 2011-16/DS-I(A)0441/1 vom 02.10.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung dem 2. Realisierungsvertrag Hafen Offenbach zugestimmt. Weiterhin wurde mit Beschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0212 am 22.06.2017 dem ersten Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an der Entwicklung des Hafens Offenbach inklusive der Verlegung des Rudervereins Hellas wurden darin auf insgesamt 10.280.000,00 € brutto geschätzt.

 

In dieser Summe ist unter anderem die Herstellung bzw. Sanierung der Anliegerstraße Nordring enthalten. Dessen Herstellung geht zu 100 % zu Lasten der Stadt Offenbach, da sie nicht Teil der eigentlichen Erschließung des Hafens ist.

 

Im Jahr 2018 wurde für die noch nicht hergestellten Teile der Anliegerstraße Nordring ein Teilprojekt definiert, das als Förderprojekt im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals HEGISS) durch das Land und den Bund bezuschusst wird. Für die Gesamtmaßnahme Anliegerstraße Nordring waren in der ursprünglichen Kostenaufstellung von 2013, für die die Planung noch in einem sehr frühen Stadium war, rd.1,92 Mio. € brutto angesetzt. Diese Kosten haben sich u. a. durch die spätere Bauzeit und die damit verbundene Kostenentwicklung auf rd. 6,83 Mio. € brutto erhöht.

 

Davon entfallen rd. 2,91 Mio. € brutto auf allgemeine Kostensteigerungen entsprechend Baupreisindex, da die Bauzeit ursprünglich für einen deutlich früheren Zeitpunkt vorgesehen war.

 

Die weiteren Mehrkosten in Höhe von rd. 2,0 Mio. € brutto resultieren insbesondere aus zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nicht bekannten Aushuberschwernissen, Mehrmengen bei den Altlasten bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Preisen für die Altlastenentsorgung sowie zusätzlichem Aufwand durch Zeitverzüge durch die Pandemie.

 

Für das Förderprojekt sind Gesamtkosten von rd. 4.000.000,00 € als förderfähige Kosten bewilligt worden. Eine Erhöhung der Kosten um bis zu 30 % ist ohne weitere Genehmigung zulässig. Dieser Spielraum wird ausgeschöpft, um möglichst den maximalen Förderbetrag in Höhe von 4.680.000,00 € abrufen zu können.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die vom Revisionsamt geprüften Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

Nichtöffentliche Anlagen:

1.       Übersichtsplan HEGISS-Gebiet

2.       Auszug aus der Kosten- und Finanzierungsrechnung – Kostenbeteiligung der       Stadt Offenbach mit dem Stand 06.10.2022

Öffentliche Anlage:

3.       Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen und die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.