Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0409Ausgegeben am 23.11.2022

Eing. Dat. 17.11.2022

 

 

 

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 28.09.2022

und öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt Offenbach am Main und des Kreises Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-383 (Dez. IV, Amt 40) vom 16.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 28.09.2022 – gemäß Anlage 1 – wird erlassen.

 

2.    Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt Offenbach am Main und des Kreises Offenbach – gemäß Anlage 2 – wird zugestimmt.

 

3.    Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.

 

 

Begründung:

 

Die in der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Offenbach einvernehmlich getroffenen Festlegungen von 2008 haben weiterhin Bestand. Eine Anpassung an die Realität der Standortentwicklung und die Verwendung der neuen Berufsbezeichnungen ist aber notwendig.

Veränderungen, die sich ergeben, betreffen die Theodor-Heuss-Schule. Es entfällt künftig die Beschulung der Rechtsanwalts- und Notargehilfen/-innen (ReNo) sowie der Industriekaufleute. Wegen fehlender Auszubildenden wird die Mindeststärke für die Einrichtung von Berufsschulklassen nicht mehr erreicht. Die Auszubildenden dieser Berufe werden künftig in Frankfurt (ReNo) bzw. an der Max-Eyth-Schule in Dreieich beschult. Sollte die Zahl der Auszubildenden in Zukunft wieder die Einrichtung eigener Berufsschulklassen rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung der Vereinbarung.

Die städtische Satzung musste deshalb ebenfalls angepasst werden. Beide Veränderungen wurden mit dem Kreis Offenbach, den Berufsschulen und der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Anlagen:

Satzung der Schulbezirksgrenzen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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