Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0410Ausgegeben am 23.11.2022

Eing. Dat. 17.11.2022

 

 

Bebauungsplan Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-384 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 16.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 643 (Anlagen 1 und 2) für das Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 16.09.2022, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 643 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 8, Flurstücke

98/1, 98/3, 98/5, 98/6, 99/1, 100/5, 100/6, 100/7, 100/8, 101/2, 103/2, 103/8, 103/10, 103/11, 103/12, 104/4, 105/11, 105/17, 105/20 , 105/24, 105/25, 105/26, 105/27, 105/28, 107/5, 107/6, 108/6, 108/8, 125/1, 126/4, 126/5, 126/10, 126/11, 126/12, 126/13, 130/7, 130/12, 130/15, 135/3, 136/3, 136/6, 136/7, 137/2, 138/3, 138/8, 138/9, 141/1, 142/4, 143/3, 143/6, 144/2, 144/14, 144/15, 144/16, 144/19, 144/20, 144/21, 145/1, 147/6, 147/7, 147/11, 148/36, 298/15 teilweise, 312/2, 313/5, 313/6, 316/4, 317/3, 319/4 teilweise, 320/2, 320/3, 321/2, 344/4, 344/5, 344/6, 345/4

und Gemarkung Offenbach Flur 10, Flurstücke 15/1 teilweise, 17/7,

und Gemarkung Offenbach Flur 11, Flurstücke 167 teilweise, 183, 184, 185, 186, 187, und wird wie folgt umgrenzt:

Durch die Südseite des Taunusrings im Verlauf zwischen Manchotstraße und Sprendlinger Landstraße; durch die Ostseite der Sprendlinger Landstraße im Verlauf zwischen Taunusring und Backstraße; durch die Südseite der Backstraße im Verlauf zwischen Sprendlinger Landstraße und Schumannstraße; durch die südliche Seite des Johann-Strauß-Wegs im Verlauf zwischen Schumannstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Schumannstraße Nr. 42; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 98/3, 98/6, 99/1, 100/6, 100/7, 103/2 und 103/8 (alle Flur 8) sowie 183 und 187 (beide Flur 11); durch die Nordseite der Kurt-Tucholsky-Straße im Verlauf zwischen der östlichen Grenze des Flur-stücks 183 (Flur 11) und Schumannstraße; durch die Westseite der Schumannstraße im Verlauf zwischen der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 184 (Flur 11) und Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen Schumannstraße und der Sprendlinger Landstraße; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 319/4 (Flur 8) und 15/1 (Flur 10); durch die östliche, südliche und die westliche Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10); durch die gedachte Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10) bis zur Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen dem Schnittpunkt der gedachten Verlängerung  der Grenze des Flurstücks 17/7 mit der nördlichen Seite der Merianstraße und der westlichen Grenze des Flurstücks 145/1 (Flur 8); durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 145/1, 321/2, 148/36, 147/11, 126/12 (vormals 126/9), 126/13 (vormals 126/9), 126/10 (vormals 126/8) und 126/11 (vormals 126/8) (alle Flur 8).

 

 

Begründung:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 643 dient der planungsrechtlichen Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebiets für produzierende und dienstleistende Betriebe. Das städtebauliche Konzept soll künftigen gewerblichen Nutzungen einen baulichen Rahmen vorgeben, sie aber nicht im unerwünschten Maße einschränken.

 

Das Plangebiet liegt an der wichtigen Gewerbeachse Sprendlinger Landstraße. Dieses Gewerbegebiet stellt aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und der günstigen Anbindung an das Autobahnnetz einen der wenigen entwicklungsfähigen Standorte in Offenbach für das produzierende Gewerbe und Dienstleistungen dar und ist für verkehrs- / andienungsintensive Betriebe prädestiniert. So soll der Standort durch Aufstellung des Bebauungsplans für jene Nutzungen gesichert und vorbehalten werden.

 

Nutzungen, die mit der Weiterentwicklung des Gewerbestandorts nicht vereinbar sind, werden ausgeschlossen oder eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Einzelhandels, da im näheren Umgriff bereits eine hohe Zahl an Einzelhandelsbetrieben, vor allem im Lebensmittelbereich, vorhanden ist und sortimentsbezogene Überversorgungen festzustellen sind. Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Offenbach am Main soll umgesetzt werden. Im Geltungsbereich werden daher Vergnügungsstätten nach Maßgabe ausgeschlossen.

 

Aus den genannten Gründen ist es notwendig, planerisch und städtebaulich ordnend auf die Entwicklung des derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebietes Einfluss zu nehmen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

An das Plangebiet grenzen Wohngebiete an. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans handelt es sich um eine raumbedeutsame Planung gemäß § 50 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). So sind im Zuge der Aufstellung schädliche Umwelteinwirkungen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich zu vermeiden und Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnen zu entschärfen.

 

Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Zu 1.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 643 wurde am 02.10.2014 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 27.10.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird aufgrund der zulässigen Grundflächen von mehr als 20.000 m² im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hat in seiner Sitzung am 23.03.2016 dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, den Fachgutachten Schall (Stand Januar/ September 2015), Einzelhandel (Stand Juni 2015) und Altlasten (Stand Februar 2016) sowie den DIN 4109 und 45691 in der Zeit vom 13.06.2016 bis einschließlich 15.07.2016 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 30.05.2016 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.06.2016 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 22.07.2016 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 20.02.2015 statt.

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dargestellt und ausgewertet. Die Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Zu 2.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 643 mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die der Auswertung der Stellungnahmen (Anlage 4) zugrundeliegenden Kopien der Stellungnahmen und die in der Gutachtenliste (Anlage 5) aufgeführten Gutachten aus. Die Auslagen sind nicht zu veröffentlichen. Zur Nachvollziehbarkeit und zur Kenntnis sind die Anlagen 1-5 der Magistratsvorlage zusätzlich im Auslageordner enthalten.

Anlagen:

1)        Planzeichnung

2)        Textliche Festsetzung

3)        Begründung

4)        Auswertung Stellungnahmen

5)        Gutachtenliste

6)        Kopien Stellungnahmen (nichtöffentliche Anlage)

7)        Gutachten (nichtöffentliche Anlage)

8)        Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen 1-5 und 8 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen 6 und 7 sowie die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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