Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022

 

 

 

 

 

TOP 11
Offenbacher Kultur-Stipendium
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 31.10.2022, 2021-26/DS-I(A)0383

Änderungsantrag CDU vom 16.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0383/1

Ergänzungsantrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 18.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0383/1/1

Änderungsantrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 18.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0383/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0383

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zwei jährlich zu vergebende Stipendien auszuschreiben, die die Würdigung und Unterstützung eines/r

 

- Offenbacher Künstler:in des Jahres

 

und

 

- Offenbacher Nachwuchskünstler:in des Jahres

 

ermöglichen. Dabei ist auf ein einfaches Verfahren zu achten. Die Höhe des Preisgelds des erstgenannten Preises beträgt 8.000 €, das des zweiten 4.000 € und wird in je zehn Monatsraten ausgezahlt.

 

Folgende Kriterien sind hierbei einzuhalten:

 

-          Der/die Künstler:in muss seinen/ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Offenbach nachweisen.

 

-          Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualitäten bisheriger künstlerischer Arbeiten. Die Bewerber:innen haben ein künstlerisches Vorhaben für das Jahr der Preisvergabe vorzustellen.

 

-          Eine Förderung ist nur einmalig möglich. Eine zeitgleiche Bezuschussung durch weitere städtisches Kulturfördergelder als Einzelperson und für das selbe Vorhaben sind ausgeschlossen.

 

-          Die Preisträger:innen werden von einem vom Amt für Kultur und Sportmanagement eingesetzten fachlich geeigneten Gremium ausgewählt.

 

-          Gefördert werden sollen insbesondere Arbeiten, die einen – auch abstrakten – Bezug zur Stadt Offenbach beinhalten.

 

-          Im jährlichen Wechsel sollen alternierend die Sparten Bildende Kunst, Musik, Fotografie und Film prämiert werden.

 

Beide Stipendien sollen zum Ziel haben, einen überregional wahrnehmbaren Preis zu etablieren, der gleichermaßen den Preisträger:innen zur Reputation dient wie die vielschichtige und hochkarätige Kunstszene der Stadt Offenbach gegenüber der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Zudem sollen nach Ablauf des Stipendiums die im Zusammenhang mit dem Stipendium entstandenen Arbeiten öffentlich von beiden Preisträger:innen in enger Kooperation zwischen den Künstler:innen und der Stadt Offenbach präsentiert werden.

Perspektivisch sind Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Institutionen, Stiftungen und Initiativen anzustreben.  

Zur Verwirklichung des Projekts sind bei Amt 49 insgesamt € 14.000,- einzustellen, beinhaltend die Mittel für die Stipendien sowie Kosten für Projektmanagement etc. [vergleichbar zu den Künstlerstipendien in COVID in 2021].

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0383/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

6- Die Preisträger:innen sollen von einem fachlich geeigneten Gremium ausgewählt werden. Dafür wird ein Konzept erarbeitet, das die Zusammensetzung und das Verfahren zur Bildung dieses Auswahlgremiums enthält.“

 

7. Das ausgearbeitete Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten und danach zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0383/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0383 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert:

 

1. Zusätzlich zum „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ ab dem Jahr 2023 jährlich einen „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ zu vergeben.

 

2. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird gleichwertig zum „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ mit 2.500 Euro dotiert.

 

3. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird an Personen mit außerordentlichen künstlerischen Begabungen verliehen, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen und in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Elektronische Medien, Musik, Fotografie oder Film tätig sind.

 

4. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird an Personen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in der Stadt Offenbach haben oder deren Werk sich weitestgehend auf die Stadt Offenbach bezieht.

 

5. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird wie der „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ im Rahmen des Kulturneujahrsempfangs der Stadt Offenbach übergeben.

 

 

2021-26/DS-I(A)0383/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Das im Antrag aufgelistete Kriterium

 

„Die Preisträger:innen werden von einem vom Amt für Kultur und Sportmanagement eingesetzten fachlich geeigneten Gremium ausgewählt.“

 

wird ersetzt durch

 

„Die Preisträger:innen sollen von einem fachlich geeigneten Gremium ausgewählt werden. Dafür wird ein Konzept erarbeitet, das die Zusammensetzung und das Verfahren zur Bildung dieses Auswahlgremiums enthält.“

 

Ergänzt wird der Antragstext durch

 

„Das ausgearbeitete Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten und danach zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

2021-26/DS-I(A)0383

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zwei jährlich zu vergebende Stipendien auszuschreiben, die die Würdigung und Unterstützung eines/r

 

- Offenbacher Künstler:in des Jahres

 

und

 

- Offenbacher Nachwuchskünstler:in des Jahres

 

ermöglichen. Dabei ist auf ein einfaches Verfahren zu achten. Die Höhe des Preisgelds des erstgenannten Preises beträgt 8.000 €, das des zweiten 4.000 € und wird in je zehn Monatsraten ausgezahlt.

 

Folgende Kriterien sind hierbei einzuhalten:

 

-          Der/die Künstler:in muss seinen/ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Offenbach nachweisen.

 

-          Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualitäten bisheriger künstlerischer Arbeiten. Die Bewerber:innen haben ein künstlerisches Vorhaben für das Jahr der Preisvergabe vorzustellen.

 

-          Eine Förderung ist nur einmalig möglich. Eine zeitgleiche Bezuschussung durch weitere städtisches Kulturfördergelder als Einzelperson und für das selbe Vorhaben sind ausgeschlossen.

 

-          Die Preisträger:innen werden von einem vom Amt für Kultur und Sportmanagement eingesetzten fachlich geeigneten Gremium ausgewählt.

 

-          Gefördert werden sollen insbesondere Arbeiten, die einen – auch abstrakten – Bezug zur Stadt Offenbach beinhalten.

 

-          Im jährlichen Wechsel sollen alternierend die Sparten Bildende Kunst, Musik, Fotografie und Film prämiert werden.

 

Beide Stipendien sollen zum Ziel haben, einen überregional wahrnehmbaren Preis zu etablieren, der gleichermaßen den Preisträger:innen zur Reputation dient wie die vielschichtige und hochkarätige Kunstszene der Stadt Offenbach gegenüber der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Zudem sollen nach Ablauf des Stipendiums die im Zusammenhang mit dem Stipendium entstandenen Arbeiten öffentlich von beiden Preisträger:innen in enger Kooperation zwischen den Künstler:innen und der Stadt Offenbach präsentiert werden.

Perspektivisch sind Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Institutionen, Stiftungen und Initiativen anzustreben.  

Zur Verwirklichung des Projekts sind bei Amt 49 insgesamt € 14.000,- einzustellen, beinhaltend die Mittel für die Stipendien sowie Kosten für Projektmanagement etc. [vergleichbar zu den Künstlerstipendien in COVID in 2021].

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.11.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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