Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022

 

 

 

 

 

TOP 24
Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-362 (Dez. II und IV, Ämter 60 und 82) vom 02.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0396

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Beim Produktkonto 12010100.6179000082 – „Änderung Schaltzeiten Verkehrssignalanlagen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 42.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12020100.6179000060 - „Änderung Schaltzeiten Verkehrssignalanlagen“.

 

2.    Beim Produktkonto 12010100.6165000182 – „Wegesicherung- und Beschilderung“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 298.400,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6165000960 - „Wegesicherung- und Beschilderung“.

 

3.    Beim Produktkonto 12030100.6165000182 – „Wegesicherung- und Beschilderung“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 129.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6165000960 - „Wegesicherung- und Beschilderung“.

 

4.    Beim Produktkonto 12030100.6120000082 – „Allgemeine Planungsleistungen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 51.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6120000060 - „Allgemeine Planungsleistungen“.

 

5.    Beim Produktkonto 12010100.6771000082 – „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000,00 € gem.

§ 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6771000060 - „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

6.    Beim Produktkonto 12010100.0952000082 – „Neuanlage und Erweiterung von Verkehrssignalanlagen“, Investitionsnummer: 1201010900822202, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0952001860 - „Neuanlage und Erweiterung von Verkehrssignalanlagen“, Investitionsnummer: 1201010900601202.

 

7.    Beim Produktkonto 12010100.0952000082 – „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer: 1201010900822203, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 254.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0952003660 - „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer: 1201010900601209.

 

8.    Beim Produktkonto 12010100.0960000082 – „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer: 1201010900601803, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6.721.386,80 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0960000060 - „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer: 1201010900601803.

 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt über den Jahresabschluss 2022.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.11.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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