Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0411Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Konjunkturpaket Energiekrise

hier: Bereitstellung außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-385 (Dez. I, II, III und IV) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Zur Unterstützung von Sportvereinen, Kulturvereinen, des Offenbacher Einzelhandels, der Gastronomie und des Wochenmarktes wird ein „Konjunkturpaket Energiekrise“ aufgelegt.

 

1.    Für die Unterstützung der Sportvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

2.    Für die Unterstützung der freien Kultureinrichtungen und Kulturvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

3.    Für die Unterstützung der kulturellen Vereine von Migrantinnen und Migranten werden 40.000 Euro auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

4.    Unterstützung von Einzelhandel, Gastronomie und Wochenmarkt:

 

a.    Zur Förderung des Einzelhandels, der Gastronomie und des Wochenmarktes wird die Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft (OSG) beauftragt, mit Unterstützung der städtischen Wirtschaftsförderung ein zeitlich befristetes Online-Gutschein-Bonusprogramm für den Verbund „Offenbachs großes Herz“ aufzulegen.

b.    Innerhalb des ersten Quartals 2023 soll das Online-Gutschein-Bonusprogramm aufgesetzt und mit dessen Umsetzung begonnen werden. Die operative Ausgestaltung und Umsetzung obliegt der OSG.

c.    Für das Online-Gutschein-Bonusprogramm werden mindestens 500.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Inklusive der bei der OSG entstehenden Kosten und der Gewinnmarge wird im Haushalt der Stadt Offenbach eine Summe von insgesamt 560.000 Euro brutto für Amt 13, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, bereitgestellt. Die Mittel werden auf ein Treuhandkonto der OSG überwiesen.

 

5.    Für die Unterstützung und Stärkung der Selbsthilfekräfte Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zur Bewältigung der Herausforderungen, die aufgrund der Preissteigerungen, insbesondere der Energiepreissteigerung wegen der Ukrainekrise, entstanden sind, werden 200.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, für Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.

 

6.    Den Ämtern 13, 49 und 50 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro gem. § 100 HGO für 2022 (Mittel nach 2023 übertragbar) bewilligt. Die Deckung erfolgt in 2022 über das Produktkonto 05020100.7270000058 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach dem § 22 SGB II“. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunkturpaket „Energiekrise“ einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der jeweils fachlich zuständigen Ämter. Sie befinden sich in einem Deckungskreis.

 

 

Begründung:

 

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu erheblichen Verwerfungen der Welthandelsbeziehungen vor allem im Bereich Energie geführt. Dadurch lebt Deutschland derzeit in einer Energiekrise, die zu Inflationsraten von mehr als 10% führt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland nicht gab. Der Anstieg der Energiepreise ist dabei noch erheblicher.

 

Im direkten Anschluss an die Coronabeschränkungen, die Sportvereine, Kulturvereine, den lokalen Handel, Gastronomie und den Wochenmarkt bereits in besonderer Weise belastet haben, folgt nun die nächste ebenfalls historisch so lange nicht dagewesene Herausforderung. Diese trifft ebenso insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit geringeren finanziellen Spielräumen überdurchschnittlich.

 

Grundsätzlich werden auch Sportvereine, Kulturvereine, der lokale Handel, Gastronomie und der Wochenmarkt auf Dauer eigenständig Anpassungen an das neue Preisniveau vornehmen müssen, unter anderem durch maximal mögliches Energiesparen sowie weitere Maßnahmen. Zudem sind für die individuellen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Bund und Land in ihren Steuer- und sonstigen Gesetzgebungen gefordert.

 

Auf Grund der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Vereinsarbeit, lokalem Handel, Gastronomie und Wochenmarkt sowie für die Unterstützung und Stärkung der Selbsthilfekräfte Offenbacher Bürgerinnen und Bürger schlägt der Magistrat vor, für diese Bereiche den Preisschock im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Offenbach etwas abzufedern, damit dort die notwendige Zeit für Anpassungen gewonnen werden kann.

 

Zu 1.:

 

Viele Sportvereine leiden unter den hohen Energiepreisen und sollen daher zielgerichtet entlastet werden.

 

Die folgenden zwei Hilfsmaßnahmen werden noch in 2022 ausgeführt, ohne dass die Sportvereine einen Antrag stellen müssen:

 

a)    Zuschlag auf die dem Sportamt im Rahmen des Zuschussantrags „Unterhaltung von vereinseigenen Sportanlagen“ mitgeteilten Strom- und Heizkosten und

b)    Zuschlag (Aufstockung) auf den Mietkostenzuschuss.

 

Für die beiden nachfolgend aufgeführten Hilfsmaßnahmen können die Sportvereine bis 31.03.2023 einen Antrag unter Vorlage von Nachweisen beim Sportamt stellen, so dass eine Auszahlung bis 30.04.2023 erfolgen kann:

 

c)    Zuschuss zu sonstigen nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2023 wegen hoher Energiekosten (z.B. geringere Pachteinnahmen des Vereins von seinem Vereinswirt) und

d)    Zuschuss zu energiesparenden Investitionen im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2023, die a) nicht über die Sportkommission und b) nicht über die Bezuschussung der Unterhaltung vereinseigener Anlagen bereits gefördert werden können (z.B. Neuanschaffung von energieeffizienteren Geräten wie Kühlschränke etc.).

 

Neben den o.a. Unterstützungsmaßnahmen werden die Vereine auch noch explizit auf das Angebot zur Energieberatung beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz hingewiesen. 

 

Etwaige Restmittel im Etat des Amtes 52 werden noch im Jahr 2022 ohne gesonderten Antrag ebenfalls nach dem Schlüssel a) und b) verausgabt.

 

Zu 2.:

 

Viele Kulturvereine leiden ebenfalls unter den hohen Energiepreisen und sollen daher zielgerichtet durch die Hilfsmaßnahmen entlastet werden:

 

a)    Zuschuss zu Nebenkosten eigener oder dauerhaft gemieteter Vereinsräume

b)    Zuschuss zu punktuellen Anmietungen (z.B. Säle) für Veranstaltungen etc. und bei diesen durch die erheblich gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten

c)    Zuschuss zu außergewöhnlich hohen Kosten für Reisen, die unabdingbar via PKW oder Bus absolviert werden müssen

d)    Zuschuss zu sonstigen nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2023 wegen hoher Energiekosten auf Antrag und unter Vorlage von Nachweisen

e)    Zuschuss zu energiesparenden Investitionen im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2023, die a) nicht über die Kulturkommission und b) nicht über die Bezuschussung der Unterhaltung vereinseigener Anlagen bereits gefördert werden können (z.B. Neuanschaffung von energieeffizienteren Geräten wie Kühlschränke etc.) auf Antrag und unter Vorlage von Nachweisen

 

Neben den o.a. Unterstützungsmaßnahmen werden auch die Kulturvereine auch noch explizit auf das Angebot zur Energieberatung beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz hingewiesen.  

 

Etwaige Restmittel im Etat des Amtes 49 werden noch im Jahr 2022 ohne gesonderten Antrag ebenfalls nach dem Schlüssel a) und b) verausgabt.

 

Zu 3.:

 

Auch die migrantischen Kulturvereine kämpfen mit den Folgen der Energiekrise und sollen ebenso durch die Hilfsmaßnahmen entlastet werden:

Die laufenden Kosten sind gestiegen, müssen aber dennoch weitertragen werden. Der Vereinsbetrieb muss aufrechterhalten werden, u.a. weil gerade diese Vereine eine wichtige Integrationsfunktion in dieser Stadt haben. Die Vereine werden bereits seit den 1980er Jahren bei Mietzahlungen unterstützt. Durch zielgerichtet Hilfsmaßnahmen sollen sie nun ebenfalls entlastet werden.

 

Zu 4:

 

Die gestiegenen Energiekosten und die hohe Inflation in Folge des Krieges in der Ukraine führen zu Kaufzurückhaltung in der Bevölkerung. Nach den coronabedingten Umsatzrückgängen stehen der Einzelhandel, die Gastronomie und der Wochenmarkt deshalb erneut vor einer existenziellen Herausforderung. Mit dem zeitlich befristeten Bonusprogramm für den Gutschein „Offenbachs großes Herz“ möchte die Stadt einen kurzfristigen Anreiz zum Einkaufen auf dem Wochenmarkt, im Offenbacher Einzelhandel und für die Gastronomie schaffen. Gleichzeitig tut sie dies nicht hektisch, sondern strukturell auf der Plattform „Offenbachs Großes Herz“, die wie schon während der Corona-Pandemie strategisch angelegt auch in anderen Krisen genutzt werden kann.

 

Das Programm soll die aktuelle Inflation in Höhe von rund 10 Prozent ausgleichen, indem der Kunde beim Kauf eines regulären Online-Gutscheins für einen begrenzten Zeitraum einen zusätzlichen Bonusgutschein in Höhe von 10 Prozent des Gutscheinwertes kostenlos erhält.

 

Die Kosten für diesen Bonus trägt die Stadt. Die Ausgabe der Bonusgutscheine wird zeitlich begrenzt und endet umgehend, wenn die Gutschein-Summe aufgebraucht wurde, spätestens jedoch zum vorab festgelegten und kommunizierten Ende des Aktionszeitraums. Für den Wochenmarkt sollen nach jetziger Planung wie bereits beim Corona-Konjunkturpaket Stempelkarten von der OSG bereitgestellt und von der für den Wochenmarkt zuständigen Wirtschaftsförderung an die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker ausgegeben werden. Die Kunden des Wochenmarktes können die abgestempelten Karten anschließend innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums in einen Bonusgutschein umtauschen. Auf diese Weise profitieren sowohl die am Verbund „Offenbachs großes Herz“ teilnehmenden Beschickerinnen und Beschicker des Wochenmarktes als auch die teilnehmenden Gewerbetreibenden des örtlichen Einzelhandels von der Aktion.

 

Der Beginn der Aktion ist abhängig von den technischen Möglichkeiten des Gutschein-Systems für die Online-Ausstellung und den zeitlichen Vorläufen für notwendige Ausschreibungen, Vertragsmodalitäten mit den teilnehmenden Gewerbetreibenden und Dienstleistern, Personalverstärkung und Marketingvorbereitungen. Konkrete Aufträge können erst nach diesem Beschluss und Übertragung der finanziellen Mittel an die OSG vergeben werden. Begonnen werden soll die Aktion innerhalb des ersten Quartals 2023, ein spätester Beginn zum 27.03.2023 kann heute nicht ausgeschlossen werden. Der bei der OSG entstehende Kostenaufwand (für u. a. zusätzliches Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling sowie Sachmittel und Marketing) wird vorbehaltlich der weiteren Planungen auf ungefähr 90.000 Euro (inkl. Gewinnmarge) geschätzt. Der genaue Betrag ist rechtzeitig vor Beginn der Aktion festzulegen. Mögliche Restmittel werden der bereitgestellten Gutschein-Summe hinzugefügt.

 

Zu 5.:

 

Die 200.000 Euro für Beratungsangebot sollen wie folgt aufgeteilt werden:

 

40.000 Euro für Stromsparcheck in 2023: Für die Beratung von Bezieherinnen und Beziehern von Transferleistungen zu Energiesparmaßnahmen durch die Caritas werden 40.000 Euro für Beratungen in 2023 bereitgestellt. Die Caritas berät seit über zehn Jahren erfolgreich Offenbacher Bürgerinnen und Bürger über geeignete Maßnahmen zum Energiesparen. Der Bund fördert die Beratung durch Bereitstellung von kostenlosen Energie- und Wassersparartikeln für die Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher, nicht jedoch die Kosten für das Beratungspersonal. Beim Jobcenter im Leistungsbezug stehende sogenannte 1-Euro-Jobber, die bislang die Beratung durchführten, stehen nicht mehr hinreichend zur Verfügung, um den steigenden Beratungsbedarf abdecken zu können. Das Beratungsangebot der Caritas soll mit 40.000 Euro gefördert werden, damit die Caritas einen Mitarbeitenden für die Beratung von Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher anstellen kann. Der dadurch erzielte Energieeinspareffekt nutzt der Reduktion des Energieverbrauches und damit der Energiesicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger Offenbachs.

 

120.000 Euro für Ausbau der Allgemeinen Lebensberatung in 2023: Für den Ausbau der Allgemeinen Lebensberatung bei der Caritas und der Diakonie und die Einrichtung von Verfügungsfonds werden den Trägern jeweils 60.000 Euro für Beratungen in 2023 zur Verfügung gestellt. Sowohl die Caritas wie auch die Diakonie halten in Offenbach Beratungsstellen für die allgemeine Lebensberatung vor. Dies wird mit einem geringfügigen jährlichen Betrag von der Stadt gefördert. Deren Aufgaben ist es, „Menschen in ihrer wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Not Hilfe zu leisten, sie zu beraten und mit ihnen Wege zu suchen, wie die Notlage beseitigt oder gemildert werden kann“. Das Angebot ist nicht auf Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher beschränkt und kann daher von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

 

Durch unvorhergesehene Ereignisse können auch kurzfristig Notlagen (z.B. Geldverlust, Kontopfändung, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen, Stromsperrungen) auftreten, die keinen dauerhaften Anspruch auf Sozialleistungen auslösen. 

 

Konkret bedeuten die 60.000 Euro: Den Allgemeinen Lebensberatungen werden jeweils 45.000 Euro für einen Verfügungsfonds bereitgestellt, aus dem sie Menschen, die in eine unerwartete Notlage geraten sind, und die keine Selbsthilfemöglichkeiten haben, einmalig mit einem geringen Betrag (max. 500 Euro) unterstützen können. Für die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds werden klare Vorgaben gemacht, da Sozialleistungen und andere Unterstützungsangebote (z.B. Nothilfefonds der EVO) vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Um dem steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, wird die Förderung der Allgemeinen Lebensberatung der Caritas und der Diakonie einmalig um je 15.000 Euro erhöht.

 

40.000 Euro für den Erhalt des Jobbüros für Seniorinnen und Senioren in 2023: Das Jobbüro für Seniorinnen und Senioren wurde 2019 gegründet und vermittelt Seniorinnen und Senioren, die sich zur Rente etwas hinzuverdienen wollen oder eine sinnvolle Betätigung suchen, in (Mini-)Jobs. Die Förderung des Landes für das Jobbüro ist diesem Jahr ausgelaufen. Ein Antrag auf Förderung aus Mitteln der Europäischen Union wurde abgelehnt, da nicht alle formalen Fördervoraussetzungen für das neue Förderprogramm erfüllt werden konnten.

 

Das Jobbüro hatte seit seiner Gründung trotz der Coronakrise eine Vermittlungsquote von 43 %. Gerade in den Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten in hohem Maß steigen, ist es wichtig, Menschen, die sich etwas hinzuverdienen müssen, dabei zu unterstützen. Um die Seniorinnen und Senioren auch im Jahr 2023 beraten und unterstützen zu können, wird das Jobbüro für Seniorinnen und Senioren mit 40.000 Euro in 2023 gefördert. Gleichzeitig wird darauf hingewirkt, dass sich das Jobbüro um eine andere Projektförderung für die Folgejahre bemüht.

 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die damit verbundene Energiekrise und die daraus folgende hohe Inflation waren zu Beginn des Jahres 2022 nicht absehbar. Die Vorlage muss daher des laufenden Haushaltsvollzugs eingebracht werden. Es kann hingegen auf Grund der zeitlichen Dringlichkeit nicht im normalen Haushalt 2023 verankert werden, da die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen nicht die Haushaltsgenehmigung abwarten kann.

 

Die jetzt geplanten Maßnahmen haben sich bereits während der Coronapandemie als wirksam erwiesen. Um die negativen Auswirkungen der aktuellen Energiekrise für das Offenbacher Vereinsleben und unsere Innenstadt so gering wie möglich zu halten, ist zügiges und zielgerichtetes Handeln notwendig.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.