Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0415Ausgegeben am 24.11.2022
Eing. Dat. 24.11.2022
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (Pb 5)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-395 (Dez. II, Amt 57) vom 23.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2023, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von T€ 43.521 und Erträgen in Höhe von T€ 42.571 (darin enthalten der Betrag von T€ 25.211, der aus dem Erhalt von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen in der Stadt Offenbach am Main besteht) mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;
und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ -586 und Investitionen in Höhe von T€ 365 mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.
1.4 einschließlich der Stellenübersicht
und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2023 (WPL 2023) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.
Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 950. Zum Ausgleich des Verlustes werden vorjährige Gewinne verwendet; sie betrugen T€ 1.388.
Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 in ihrer Sitzung vom 09.11.2022 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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