Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0422Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)

hier: Neustrukturierung von Geschäftsanteilen und Neueintritt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-411 (Dez. I, Amt 20) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

    I.       Neueintritt der Region Fulda GmbH: Neueintritt

 

Der Wunsch der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, sich an der FRM GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von nominal EUR 1.875,00, das sind 0,75% des Stammkapitals der Gesellschaft, zu beteiligen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  II.       Neueintritt der Region Fulda GmbH: Übertragung von Geschäftsanteilen

 

Der Übertragung des von der FRM GmbH als eigenen Geschäftsanteil gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 39 der Liste der Gesellschafter vom 1. September 2021 von nominal EUR 625,00 sowie des von ihr als eigenen Geschäftsanteil gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 45 der genannten Liste der Gesellschafter von nominal EUR 1.250,00 mit allen Rechten und Pflichten auf die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH wird zugestimmt.

 

Es wird empfohlen, dass die FRM GmbH und die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH als Kaufpreis für die Geschäftsanteile einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages der beiden Geschäftsanteile (EUR 1.875,00) vereinbaren und weiter vorsehen, dass die verkauften Geschäftsanteile unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises mit dinglicher Wirkung auf die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH übergehen.

 

Es ist erwünscht, dass die FRM GmbH und die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH in dem Kauf- und Übertragungsvertrag vereinbaren, dass die Übertragung der Geschäftsanteile im Verhältnis zwischen der FRM GmbH und der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH schuldrechtlich auf den 1. Januar 2023 00:00 Uhr wirken soll und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus den veräußerten Geschäftsanteilen als auf die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH übergegangen gelten. Danach wird die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für die beiden erworbenen Geschäftsanteile erstmals für das Geschäftsjahr 2023 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft leisten, die nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. September 2022 über die Höhe der Zuzahlungen für das Geschäftsjahr 2023 für die beiden Geschäftsanteile insgesamt EUR 36.000,00 beträgt.

 

 III.       Neueintritt der Region Fulda GmbH: Ergänzung der Zuzahlungen 2023

 

Insgesamt werden Zuzahlungen an die FRM GmbH im Jahr 2023 in Höhe von TEUR 4.800 beschlossen. Die Gesamtsumme der Zuzahlungen 2023 erhöht sich damit um EUR 36.000, die die Region Fulda GmbH leisten wird. Die bisherige Höhe der Zuzahlungen der anderen einzelnen Gesellschafter bleibt unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main hält 2,00% des Stammkapitals der FRM GmbH. Die jährlichen Zuzahlungen der Stadt Offenbach am Main bis einschließlich 2022 beliefen sich gemäß § 7 des Gesellschafsvertrages der FRM GmbH auf 80.000,00 €. Ab 2023 steigt dieser Betrag auf jährlich 96.000 €.

 

Bereits seit mehreren Jahren fanden Gespräche zwischen der FRM GmbH sowie Vertretern der Region Fulda statt. Vertreter der Stadt Fulda, des Landkreises Fulda sowie der IHK Fulda haben bei diesen Gelegenheiten die enge Verflechtung der Region Fulda innerhalb der Region Frankfurt RheinMain betont.

 

Auch um einen gemeinschaftlichen Beitritt von Stadt, Landkreis und IHK zu ermöglichen, haben sich die drei genannten Partner dazu entschieden, für den Vollzug des Beitritts zur FRM GmbH, die bereits bestehende Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zu nutzen. Die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Region Fulda, an der Schnittstelle von Verwaltung und Wirtschaft. Gesellschafter sind die Stadt Fulda, der Landkreis Fulda sowie die IHK Fulda. Die Region Fulda hat in einem Schreiben vom 2. August 2022 ihren Wunsch mitgeteilt, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 mit einer Beteiligung von 0,75% Gesellschafterin der FRM GmbH werden zu wollen.

 

Aufgrund der besonderen Anteilssituation eines noch verbliebenen Restanteils bei der FRM GmbH in Höhe von 0,75%, tritt die Region Fulda mit einem Anteil in Höhe von 0,75% ein. Ziel soll es sein, wenn möglich, die Anteilshöhe mit der Zeit zu erhöhen.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach am Main keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da diese Vorlage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022 behandelt werden muss, damit die Beschlussfassung vor der Gesellschafterversammlung der FRM GmbH am 20. Dezember 2022 vorliegt. Eine spätere Befassung des Magistrats mit der Angelegenheit ist daher nicht möglich. Darüber hinaus wurden die Unterlagen von der Gesellschaft erst am 17. November 2022 übersandt, sodass eine Abgabe im regulären Geschäftsgang nicht möglich war.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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