Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0426Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-415 (Dez. IV, Amt 32) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 3 Satz 2 wird das Datum „31.12.2021“ ersetzt durch „31.12.2025“

 

2.         Es wird folgender § 4 neu eingefügt:

 

§4       Bewohnerparkausweis

 

Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, die von der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ausgewiesen und gekennzeichnet (Bewohnerparkausweis) sind, werden Gebühren i.H.v.75,00€ jährlich erhoben.

 

 

Begründung:

 

  1. § 3 Befreiung für elektrisch betrieben Fahrzeuge


Mit der Gebührenbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wollte die Stadt Offenbach am Main im Jahr 2016 Fahrzeughaltern und -halterinnen weitere Anreize bieten, sich bei der Neubeschaffung eines Kraftfahrzeugs für ein Modell mit einem rein elektrischen Antrieb zu entscheiden. Durch die Verpflichtung die Parkscheibe auszulegen, wird den Verkehrsüberwachungskräften die Möglichkeit gegeben, die erlaubte Höchstparkdauer zu kontrollieren.

Wegen der weiterhin relativ geringen Verbreitung von Elektrofahrzeugen (17,1% Stand 10/22) sind die Einnahmeverluste bei den Parkgebühren gering, der Nutzen für die Umwelt ist deutlich höher zu bewerten.

Da nicht abzusehen war, wie der Bestand an Elektroautos in Zukunft wächst, wurde die Begünstigung auf fünf Jahre beschränkt und lief 2021 aus. Dies soll mit dieser Vorlage um weitere 3 Jahre ermöglicht werden.

 

  1. § 4 Bewohnerparkgebühren

Seit dem 22.01.2022 können die hessischen Städte gem. § 16 Nr. 1 Delegationsverordnung eigene Gebührenordnungen für das Bewohnerparken erlassen, die insbes. die Bedeutung der Parkmöglichkeit, deren wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeit bei der Bemessung der Gebührenhöhe beachten dürfen.

Die Neuregelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise soll die Möglichkeit schaffen, im Rahmen eines strategischen Parkraummanagements eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Verkehrsmittelwahl und die Gestaltung des öffentlichen Raums beeinflussen zu können.

Es wurde damit ein Instrument geschaffen, um klimafreundliche und verkehrspolitische Zielsetzungen in Offenbach zu unterstützen und die Halter von Kraftfahrzeugen angemessen an den Kosten der Bereitstellung öffentlichen Parkraums zu beteiligen. -Die Bereitstellungskosten für einen bewirtschafteten Parkplatz am Straßenrand betragen z.B. in Berlin rund 220 € pro Jahr (auf diesen Wert wird in verschiedenen Studien/Berichten Bezug genommen vgl. Berichte 3/2020 Das Magazin des DIFU (Deutsches Institut für Urbanistik) – Seite 4, Absatz 6 Punkt 2).

 

Die zu erzielenden Mehreinnahmen können zweckgebunden für andere Mobilitätsthemen (Förderung ÖPNV, Ausbau Radwegenetz, Sanierung Gehwege, etc.) eingesetzt werden. Die bisherigen Kosten lagen bei maximal 30,70€/pa.
Die umliegenden Städte wie Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt haben sich zu Erhöhung auf 120€ p/a entschieden, was sich bundesweit zu etablieren scheint. Einzelne Städte, wie Freiburg orientieren sich an 1€/Tag und vergleichen mit den Kosten für private Stellplätze (120-150 €/Monat).

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Änderungssatzung zur Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main (Parkgebührenordnung)

Lageplan

Übersicht der Bewohnerparkbezirke

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.