Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0432Ausgegeben am 05.12.2022
Eing. Dat. 05.12.2022
Haushaltsbegleitantrag
Preisgleitklausel bei künftigen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen
Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei künftigen Abschlüssen von Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen eine Preisgleitklausel zu vereinbaren.
Begründung:
Durch Preisgleitklauseln kann ein angemessener Ausgleich von Preisschwankungen zwischen Vertragspartnern erreicht werden. Die Vereinbarung solcher Klauseln ist bei Rahmendienstleistungsverträgen in Offenbach bereits gängige Praxis und soll daher auch für künftige Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen angewendet werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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