Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0434Ausgegeben am 07.12.2022

Eing. Dat. 07.12.2022

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen (Pb 12)

Antrag CDU vom 01.12.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die unter dem Produktkonto 12010100 6165000160 „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.000.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

 

Begründung:

 

Die vorgesehene Pauschale für „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ wurde im vergangenen Haushaltsjahr von 1,5 auf 1,1 Mio. € gekürzt, so dass mit dem jährlichen Budget des ESO in Höhe von 626.000 € dort lediglich ein jährliches Gesamtbudget von 1,76 Mio. € zur Verfügung steht. Erwartungsgemäß reicht dies nicht aus, um unsere Straßen und Wege in Offenbach auch nur annähernd in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Wie eine Anfrage ergab, besteht nach einer extern veranlassten Zustandserfassung allein ein kurzfristiger Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 68 Mio. €, um die Offenbacher Straßen und Wege in einen guten Zustand zu versetzen. Der mittelfristige Erhaltungsbedarf liegt bei 30 Mio. €.  Um dem auch nur annähernd gerecht zu werden, auch dies ergibt sich aus der Anfrage, müsste das Verkehrsflächenerhaltungsbudget auf 2 Mio. jährlich angehoben und ein Finanzierungsanschub von zusätzlich 4 Mio. € alle 4 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2015 waren 62 % der Verkehrsflächen in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. „Dies konnte durch erhebliche Mittel (insgesamt über 14 Mio. €) in den Jahren 2018 bis 2021 unter dem damaligen Kämmerer Peter Freier (CDU) verbessert werden. Das Gegenteil ist nun der Fall. Wenn die Mittel unter dem Produktkonto „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ nicht erhöht werden, wird sich der Zustand des Offenbacher Straßen- und Wegenetzes weiter verschlechtern, was letztlich mit grundhaften Sanierungen einhergehen würde, an denen die Bürgerinnen und Bürger mit Anliegerbeiträgen zu beteiligen wären. Dies gilt es zu verhindern.

Die Mittel für die beantragte Erhöhung der Allgemeinen Straßensanierungspauschale können u. a. übertragen werden aus dem Produktbereich 02.

Im Produktbereich 02 sind für das Haushaltsjahr 2023 Mittel für die Anschaffung eines weiteren Enforcement-Trailers eingestellt. Die Mittelverwendung begründet sich auf die Beschlussfassung 2021-26/DS-I(A)0264, 2021-26/DS-I(A)0264/1 vom 23.06.2022. Auf Anfrage wurde durch das zuständige Dezernat mitgeteilt, dass

„Die Anzahl der genehmigten Standorte durch die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (ehemals Hessische Polizeiakademie) und die vorhandenen personellen Ressourcen beim Ordnungsamt rechtfertigen aktuell nicht die Beschaffung eines weiteren Trailers.“

Zwar hat der zuständige Dezernent in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022 ausgeführt, dass man die erforderlichen Stellen eingeplant habe und man die erforderlichen zusätzlichen Standorte für den Einsatz des zusätzlichen Enforcement-Trailers überprüfe, tatsächlich ist jedoch lagen der zuständigen Landesbehörde zum Zeitpunkt Mitte November 2022 keine weiteren Standorte zu einer Überprüfung auf Erlasskonformität vor. Angesichts der sehr restriktiv gehandhabten Genehmigungspraxis und Dauer ist nicht zu erwarten, dass ein weiterer Enforcement-Trailer bereits im kommenden Haushaltsjahr eingesetzt werden kann. Die hierfür im Haushalt 2023 eingestellten Mittel sind vordringlich unter dem Produktkonto „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ zu verwenden. Sofern die Voraussetzungen für einen Betrieb eines weiteren Gerätes mit dem Vorhalt geschulten Personals und der Genehmigung weiterer Standorte gegeben sind, können die Mittel dann für das nachfolgende Haushaltsjahr wiedereingestellt werden. Es ist von einer Beschaffungsdauer von ca. 3 Monaten auszugehen.

Eine Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Bereiche kommunaler Daseinsfürsorge und Verkehrssicherungspflichten vorzunehmen, erscheint aus den dargelegten Gründen nicht sachgerecht. Daher sollen die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 aus den Bereichen übertragen werden, in denen die Mittel zwar eingestellt sind, aber tatsächlich nicht benötigt werden und mithin nicht angefordert werden können. Die Übertragung der Mittel zugunsten der Allgemeinen Straßensanierungspauschale schließt eine weitere Anschubfinanzierung nicht aus.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.