Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 5
Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-377 (Dez. II, Amt 51) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0405

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der jeweils fortgeschriebenen Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 um jeweils 2% erhöht.

 

2.    Die BKZ für Träger von Kindertagesstätten werden für das Jahr 2023 auf Basis der fortgeschriebenen Tabellenwerte einmalig um 4% erhöht.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertagesstätten – und bei Produktsachkonto 06010500.7125000051 – Zuschuss für laufende Maßnahmen des EKO.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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