Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 8
Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 28.09.2022
und öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt Offenbach am Main und des Kreises Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-383 (Dez. IV, Amt 40) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0409
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 28.09.2022 – gemäß Anlage 1 – wird erlassen.
2. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt Offenbach am Main und des Kreises Offenbach – gemäß Anlage 2 – wird zugestimmt.
3. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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