Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 9
Bebauungsplan Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-384 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0410

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der

nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 643 (Anlagen 1 und 2) für das Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 16.09.2022, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 643 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 8, Flurstücke

98/1, 98/3, 98/5, 98/6, 99/1, 100/5, 100/6, 100/7, 100/8, 101/2, 103/2, 103/8, 103/10, 103/11, 103/12, 104/4, 105/11, 105/17, 105/20 , 105/24, 105/25, 105/26, 105/27, 105/28, 107/5, 107/6, 108/6, 108/8, 125/1, 126/4, 126/5, 126/10, 126/11, 126/12, 126/13, 130/7, 130/12, 130/15, 135/3, 136/3, 136/6, 136/7, 137/2, 138/3, 138/8, 138/9, 141/1, 142/4, 143/3, 143/6, 144/2, 144/14, 144/15, 144/16, 144/19, 144/20, 144/21, 145/1, 147/6, 147/7, 147/11, 148/36, 298/15 teilweise, 312/2, 313/5, 313/6, 316/4, 317/3, 319/4 teilweise, 320/2, 320/3, 321/2, 344/4, 344/5, 344/6, 345/4

und Gemarkung Offenbach Flur 10, Flurstücke 15/1 teilweise, 17/7,

und Gemarkung Offenbach Flur 11, Flurstücke 167 teilweise, 183, 184, 185, 186, 187, und wird wie folgt umgrenzt:

Durch die Südseite des Taunusrings im Verlauf zwischen Manchotstraße und Sprendlinger Landstraße; durch die Ostseite der Sprendlinger Landstraße im Verlauf zwischen Taunusring und Backstraße; durch die Südseite der Backstraße im Verlauf zwischen Sprendlinger Landstraße und Schumannstraße; durch die südliche Seite des Johann-Strauß-Wegs im Verlauf zwischen Schumannstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Schumannstraße Nr. 42; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 98/3, 98/6, 99/1, 100/6, 100/7, 103/2 und 103/8 (alle Flur 8) sowie 183 und 187 (beide Flur 11); durch die Nordseite der Kurt-Tucholsky-Straße im Verlauf zwischen der östlichen Grenze des Flur-stücks 183 (Flur 11) und Schumannstraße; durch die Westseite der Schumannstraße im Verlauf zwischen der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 184 (Flur 11) und Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen Schumannstraße und der Sprendlinger Landstraße; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 319/4 (Flur 8) und 15/1 (Flur 10); durch die östliche, südliche und die westliche Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10); durch die gedachte Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10) bis zur Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen dem Schnittpunkt der gedachten Verlängerung  der Grenze des Flurstücks 17/7 mit der nördlichen Seite der Merianstraße und der westlichen Grenze des Flurstücks 145/1 (Flur 8); durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 145/1, 321/2, 148/36, 147/11, 126/12 (vormals 126/9), 126/13 (vormals 126/9), 126/10 (vormals 126/8) und 126/11 (vormals 126/8) (alle Flur 8).

 

 

Die öffentlichen sowie nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des

Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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