Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0445Ausgegeben am 18.01.2023

Eing. Dat. 18.01.2023

 

 

 

 

 

Informationskampagne für Rad- und E-Roller-Fahrer: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Antrag FREIE WÄHLER vom 15.01.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem ADFC, eine Kampagne zur Förderung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und allgemeinen Verkehrsregeln auszuarbeiten und durchzuführen, mit dem primären Ziel Rad- und Elektroroller-Fahrer hierfür zu sensibilisieren.

 

Begleitend zur Kampagne sollen in Form von Aktionswochen verstärkt Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen.

 

 

Begründung:

 

Seit Jahren setzt die Stadt Offenbach diverse Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs um, um einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten.

 

Die Teilnahme aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr erfordert die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung und der allgemeinen Verkehrsregeln. Kampagnen mit der Zielgruppe „Autofahrer“ gibt es immer wieder. Mit dem Antrag soll eine Kampagne speziell mit der Zielgruppe „Radfahrer und Elektrorollerfahrer“ ausgearbeitet und umgesetzt werden.

 

Viele Verkehrsteilnehmer berichten, dass sich eine nicht geringe Zahl an Radfahrern und E-Roller-Nutzern nicht an die StVO (z.B. ignorieren roter Ampeln oder fahren im Dunkeln ohne Licht) sowie die gängigen Verkehrsregeln halten und dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

 

Für den gleichberechtigten Individualverkehr ist es unabdingbar, dass alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, einen respektvollen Umgang pflegen und zumindest die gängigen Verkehrsregeln beachten.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.