Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.09.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023
TOP 5
Haushaltsbegleitantrag
Vorrangige Beschaffung von Elektrofahrzeugen
Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0431
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 31.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0431/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0431/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Bei Fahrzeugbeschaffungen (Ankauf oder Leasing) durch die Stadt Offenbach sowie die Stadtwerke und ihrer Tochtergesellschaften ist zu prüfen, ob Fahrzeugen mit alternativen besonders umweltschonenden Antrieben verwendet werden können. Sofern die Anschaffung eines Fahrzeugs mit alternativen Antrieb nach ökologischen, wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten als vorteilhaft eingeschätzt werden kann, ist diese der Anschaffung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor vorzuziehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0431/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Bei Fahrzeugbeschaffungen (Ankauf oder Leasing) durch die Stadt Offenbach sowie die Stadtwerke und ihrer Tochtergesellschaften ist zu prüfen, ob Fahrzeugen mit alternativen besonders umweltschonenden Antrieben verwendet werden können. Sofern die Anschaffung eines Fahrzeugs mit alternativen Antrieb nach ökologischen, wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten als vorteilhaft eingeschätzt werden kann, ist diese der Anschaffung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor vorzuziehen.
2021-26/DS-I(A)0431
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0431/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0431.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei allen zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen (Ankauf oder Leasing) durch die Stadt Offenbach sowie die Stadtwerke und ihrer Tochtergesellschaften wird geprüft, ob Elektrofahrzeuge verwendet werden können. Ergibt die Prüfung, dass Elektrofahrzeuge verwendet werden können, so werden sie vorrangig zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor erworben.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.02.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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