Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 8
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe: Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-436 (Dez. IV, Amt 60) vom 07.12.2022,
2021-26/DS-I(A)0437

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 wie folgt:

 

1.    Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds der Anwesen Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstück 122, Flurstück 125 sowie Flurstück 129 in Bieber Waldhof wird zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten der Maßnahme nach Abzug des Eigenanteils der Wohnungsbaugesellschaften belaufen sich auf 1.939.062,50 €. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung