Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 10
Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“, hier: Aufstellung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-447 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.12.2022,
2021-26/DS-I(A)0439

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“ mit dem Inhalt gemäß Anlage 1 als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 BauGB wird umgrenzt durch:

 

  • Die Ostseite der Sprendlinger Landstraße im Verlauf zwischen Taunusring und Backstraße,
  • die Südseite der Backstraße im Verlauf zwischen Sprendlinger Landstraße und Schumannstraße,
  • die südliche Seite des Johann-Strauß-Wegs im Verlauf zwischen Schumannstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Schumannstraße Nr. 42,
  • die östlichen Grenzen der Flurstücke 98/3, 98/6, und 99/1 (alle Flur 8),
  • die nördliche und östliche Grenze des Flurstücks 100/6 (Flur 8),
  • die östliche Grenze der Flurstücke 100/7, 103/2 und 103/8 (alle Flur 8) sowie 187 und 183 (beide Flur 11),
  • die Nordseite der Kurt-Tucholsky-Straße im Verlauf zwischen der westlichen Grenze des Flurstücks 183 (Flur 11) und Schumannstraße,
  • die Westseite der Schumannstraße im Verlauf zwischen der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 184 (Flur 11) und Merianstraße,
  • die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen Schumannstraße und der Sprendlinger Landstraße,
  • die östlichen Grenzen der Flurstücke 319/4 (Flur 8) und 15/1 (Flur 10),
  • die östliche, südliche und die westliche Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10),
  • die fiktive Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10) bis zur Merianstraße,
  • die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen dem Schnittpunkt der gedachten Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 mit der nördlichen Seite der Merianstraße und der östlichen Grenze des Flurstücks 145/1 (Flur 8),
  • die östlichen Grenzen der Flurstücke 145/1, 321/2, 148/36 und die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 147/11 (alle Flur 8),
  • die nördlichen bzw. westlichen Grenzen des Buchreinweihers, Flurstücke 344/5 und 344/6 (Flur 8),
  • die fiktive Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 344/6 (Flur 8) bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 125/1 (Flur 8),
  • die südliche und östliche Grenze des Flurstücks 125/1 (Flur 8),
  • die Nordseite der Sprendlinger Landstraße im Verlauf zwischen der nördlichen Grenze des Flurstücks 125/1 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 124/4 (beide Flur 8).

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere die Sicherung der Planung für einen Teil des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“ (ausgenommen sind die Flurstücke des im Bebauungsplan festzusetzenden Mischgebiets sowie die als öffentliche Grünflächen festzusetzende Flächen im westlichen Teil des Geltungsbereichs).

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung