Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023
TOP 10
Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“, hier: Aufstellung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-447 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.12.2022,
2021-26/DS-I(A)0439
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“ mit dem Inhalt gemäß Anlage 1 als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 BauGB wird umgrenzt durch:
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere die Sicherung der Planung für einen Teil des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 643 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“ (ausgenommen sind die Flurstücke des im Bebauungsplan festzusetzenden Mischgebiets sowie die als öffentliche Grünflächen festzusetzende Flächen im westlichen Teil des Geltungsbereichs).
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.02.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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