Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 14
Nutzung der Videokonferenzsoftware HessenConnect 2.0
Antrag Die Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget, CDU und FREIE WÄHLER vom 12.01.2023, 2021-26/DS-I(A)0443

Änderungsantrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget, CDU und FREIE WÄHLER vom 01.02.2023, 2021-26/DS-I(A)0443/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0443/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen eine einheitliche Videosoftware für die Stadtverwaltung Offenbach (incl. allen Nutzern der städtischen IT wie z. B. Fraktionen) und städtischen Gesellschaften eingeführt werden kann. Die Videosoftware sollte insbesondere folgende Attribute erfüllen:

 

-          Keine Lizenzgebühren

-          keine Abhängigkeit von bestimmten Anbietern

-          Einsicht in den Quellcode

-          Anpassung der Software an eigene Bedürfnisse

-          Kompatibilität mit anderen Systemen

 

Hierbei soll die Expertise der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung einbezogen werden. Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0443/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen eine einheitliche Videosoftware für die Stadtverwaltung Offenbach (incl. allen Nutzern der städtischen IT wie z. B. Fraktionen) und städtischen Gesellschaften eingeführt werden kann. Die Videosoftware sollte insbesondere folgende Attribute erfüllen:

 

-          Keine Lizenzgebühren

-          keine Abhängigkeit von bestimmten Anbietern

-          Einsicht in den Quellcode

-          Anpassung der Software an eigene Bedürfnisse

-          Kompatibilität mit anderen Systemen

 

Hierbei soll die Expertise der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung einbezogen werden. Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0443

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0443/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0443.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen das Videokonferenzsystem HessenConnect 2.0 von der Stadtverwaltung Offenbach (incl. allen Nutzern der städtischen IT wie z. B. Fraktionen) und den städtischen Gesellschaften eingesetzt werden kann. Hierbei soll die Expertise der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung einbezogen werden. Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.