Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

TOP 19
Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld
Sportanlage Tempelsee, Obere Grenzstraße 161, 63071 Offenbach am Main
hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-009 (Dez. I, Amt 52) vom 18.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0447

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Tempelsee, Obere Grenzsstraße 161,  63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt (Amt 52), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.400.000 €, wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400.000 Euro stehen vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 08020100.0533000052 (Maßnahme-Nr. 0802010500521901 „Erneuerungen Sportanlagen“) in Form von Restmitteln aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen für das Großspielfeld 8.700 € p.a.         und stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung