Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 20
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 21
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-011 (Dez. I, Amt 80) vom 18.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0448

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 31.12.2026 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 21 = 395 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 6.185,70 EUR/Jahr (15,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung