Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.09.2023
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023
TOP 22
Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM Service GmbH Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-021 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0450
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der GBM Service GmbH Offenbach werden als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Liegenschaften in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 3.330.500,00 € für das Jahr 2023 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 und maximal
10.651.280,53 € aus Rückstellungen 2022 und früher für die Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäude zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden wie auch weitere noch abzustimmenden Projekten umgesetzt werden.
Schulen:
a. Eichendorffschule, Bleichstraße 8, 63065 Offenbach am Main, Sanierung
Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage und zweiter Rettungsweg
b. Leibnizschule, Brandsbornstraße 11, 63065 Offenbach am Main, Ausstattung
zweier Fachklassenräume mit Deckenversorgungssystemen
c. Altbau IGS Lindenfeldschule, Friedensstraße 81, 63071 Offenbach am Main,
Sanierung Sanitäranlagen einschließlich Trennwände Jungentoilette, Sanierung Löschwasserleitung, Sanierung Lüftungsanlage
d. Sukzessive Ausstattung mit Trinkbrunnen aller Schulen
e. Dezentrale Lüftungsanlagen für Klassenräume
Sonstige öffentliche Gebäude:
a. Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,
Trennung Trinkwasser - Löschwasser, Lautsprecheranlage,
Feuerwehrgebäudefunk, Druckbelüftung Aufzüge, Neudimensionierung
Fettabscheider
b. Sportanlage Frankenstraße, Machbarkeitsstudie, Sanierung bzw. Neubau
Funktionsgebäude
2. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:
o. g. Maßnahmen verwendet werden.
3. Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.02.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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