Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

TOP 24
Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-024 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 18.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0452

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen 4, 5, 7 und 8 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 652 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.

Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung und Aufteilung des Bebauungsplans in zwei Bebauungspläne Nr. 652A und 652B.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 652A mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslagen 3A und 3B), jeweils in der Fassung vom 16.01.2023, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 17/8, 355/7, 343/39 tlw. und 356/8 tlw. und wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Mitte der Straße „Nordring“,

-       Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8,

-       Im Süden: durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ und

-       Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 355/7.

 

3.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 13.12.2022 (Auslagen 7 und 8) mit der Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Die öffentlichen Auslagen sowie die nichtöffentlichen Auslagen 4, 5, 7 und 8 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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