Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0459Ausgegeben am 16.02.2023

Eing. Dat. 16.02.2023

 

 

 

 

 

Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

hier: Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-032 (Dez. I, Amt 10.1) vom 15.02.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Drei Vertrauenspersonen und zwei Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.

 

Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (vgl. § 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

 

Begründung:

 

Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die aktuelle Amtszeit der gewählten Schöffinnen und Schöffen für die Amtsgerichte. Für die neue Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 sind im laufenden Jahr 2023 nachfolgende Schöffinnen und Schöffen zu wählen, die von den jeweiligen Gemeinden aufzustellen sind.

 

Über die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen entscheidet ein Schöffenwahlausschuss. Diesem gehören die zuständige Amtsrichterin oder der zuständige Amtsrichter, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter oder eine Verwaltungsbeamtin sowie sieben Vertrauenspersonen an.

 

Im Amtsgerichtsbezirk Offenbach am Main sind drei Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zu wählen sowie vier Personen durch den Kreistag des Landkreises Offenbach.

Anlage:

- Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.