Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0463Ausgegeben am 20.02.2023
Eing. Dat. 17.02.2023
Intermodales Verkehrskonzept für Offenbach erstellen
Antrag CDU vom 16.02.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
ein intermodales Verkehrskonzept für Offenbach zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Dieses Konzept soll folgende Punkte berücksichtigen:
1. Das Potential an Menschen, die ihren PKW am Stadtrand Offenbachs abstellen können, um mit dem ÖPNV weiter in die Innenstadt zu fahren. Hier ist insbesondere der Berufsverkehr, aber auch der durch Einkaufsaktivitäten und Kultur- und Freizeitveranstaltungen entstehende Verkehr zu beachten.
2. Die Ausweisung potentiell geeigneter Flächen zum Parken der entsprechenden Fahrzeuge, die gut an den ÖPNV angebunden sind oder angebunden werden können.
3. Die Möglichkeit, an diesen Parkplätzen E-Mobil-Ladeinfrastrukturen anzubieten. Hierdurch entsteht ein Anreiz, Elektrofahrzeuge außerhalb abzustellen und während dem Aufenthalt in der Innenstadt aufzuladen.
4. Die Erfordernisse, Fahrpläne von Bussen und Bahnen abzustimmen, um keine oder nur kurze Umstiegszeiten innerhalb des intermodalen Verkehrsbereiches zu ermöglichen. Dies erhöht die Akzeptanz und Attraktivität des Systems.
5. Die Möglichkeiten der Anbindung an das Parkleitsystem. Hiermit wird Transparenz über freie Abstellplätze geschaffen. Auch dies erhöht die Akzeptanz und Attraktivität des Systems.
Begründung:
Intermodale Angebote sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende. In Offenbach gibt es bedauerlicherweise am Stadtrand zu wenig zum Abstellen von PKW ausgewiesene und an den ÖPNV angebundene Flächen.
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Offenbach werden zu Lasten der Möglichkeiten des motorisierten Individualverkehrs gehen. Die Verkehrsflächen, sowohl für den fahrenden, als auch den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr werden zugunsten des Radverkehrs eingeschränkt. Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer besteht Handlungsbedarf.
Daher sollten für die Menschen, die eine individuelle Mobilitätsform nutzen müssen oder möchten, Möglichkeiten geschaffen werden, die Innenstadt durch den Umstieg vom PKW in den ÖPNV am Stadtrand zu erreichen. Dies würde nicht nur die Schadstoffimmissionen etwa durch Suchverkehre vermindern und den innerstädtischen Kfz.-Verkehr reduzieren, sondern auch gleichzeitig den ÖPNV stärken. Im Idealfall wären die ausgewiesenen Flächen an das dynamische Parkleitsystem angebunden und mit E-Mobil-Ladestationen ausgestattet.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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