Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.03.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0469Ausgegeben am 22.02.2023
Eing. Dat. 21.02.2023
Schutz des Bibers in Bieber
Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 21.02.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Renaturierung der südlichen Bieber mit der Förderung von Bibern in Einklang gebracht werden kann und wie die Biber vor illegaler Störung geschützt werden können. Es soll außerdem überprüft und berichtet werden, ob eine Genehmigung von Hessenforst zur Beseitigung des Biberdamms in Bieber Nähe der Obermühle am 07.02.2023 vorlag, wer diese Beseitigung veranlasst hat und ob diese legal oder illegal war.
Begründung:
2005 wurde die Renaturierung der südlichen Bieber an der Obermühle beschlossen. Seitdem befindet sie sich noch immer im Planungsstadium. Kürzlich hat sich ein Biber dort angesiedelt und betreibt Staudammbau. Allerdings wird dieser regelmäßig mit schwerem Gerät abgeräumt. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen einer Renaturierung, die einer naturnahe Landschaftsgestaltung und Förderung der Biodiversität auf unserem Stadtgebiet dienen soll.
Die Aufgabe, die Beseitigung eines Biberdamms zu veranlassen und zu genehmigen, ist von der Obersten Naturschutzbehörde auf Hessenforst übertragen worden.
Das Land Hessen hat 2021 eine Präsentation veröffentlicht (https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung/beirat/ab2021-03/21-03-03_TOP4_Kuprian_BiberFischotterManagementWRRL.pdf, auch als Anlage I diesem Antrag beigefügt), in dem ökologische Vorteile der Ansiedlung von Bibern aufgezählt werden, u.a.
Der Biber ist inzwischen streng geschützt, das betrifft auch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eines Bibers. Eine Ausnahmeregelung besagt, dass Biberdämme entfernt werden dürfen, wenn sie zur Gefahr werden. Die Kosten für die Beantragung sowie die Entfernungen tragen zumeist die Landwirte (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-biber/, auch als Anlage II diesem Antrag beigefügt).
Anlagen:
Präsentation
Bussgeldkatalog
Foto des Biberdamms vom 20.02.2023
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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