Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023
TOP 8
Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht für das Kinder- und Jugendparlament in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung
Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 27.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0458
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geändert werden kann, um dem Offenbacher Kinder- und Jugendparlament als Interessensvertretung von Kinder- und Jugendlichen in der Stadt Offenbach nach §8 c HGO (1) ein Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht einzuräumen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Offenbach a. M., den 15.03.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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