Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 21
Grundsatzbeschluss über einen Neubau Amt 37
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-047 (Dez. I, Amt 37) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0471

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

  1. Die Stadt Offenbach am Main beschließt grundsätzlich einen Neubau für das Amt 37 (Feuerwehr Offenbach).

 

  1. Die Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) wird damit beauftragt eine Firma zu finden für die Ermittlung des konkreten Flächenbedarfes für einen Neubau Amt 37 auf Basis des vorhandenen groben Raumbedarfskonzeptes und die dazugehörige Flächensuche im Stadtgebiet zu begleiten bzw. durchzuführen.

Vorhandene Bestandsflächen sind dabei mit zu berücksichtigen.

 

  1. Die OPG wird damit beauftragt eine Firma zu finden und zu beauftragen, welche auf den definierten Flächen eine detaillierte bedarfsgerechte Raumplanung durchführt sowie die Kosten für den Neubau Amt 37 ermittelt.

 

  1. Für die ersten planerischen Leistungen sind im Haushaltsjahr 2023 200.000 € und im Haushaltsjahr 2024 weitere 200.000 € eingeplant. Beide auf dem Produktkonto Planungsleistungen 02030100.6161000237 im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0471

 

Herr Stv. Münd (AfD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 sowie 2 – 4.

 

 

2021-26/DS-I(A)0471 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Die Stadt Offenbach am Main beschließt grundsätzlich einen Neubau für das Amt 37 (Feuerwehr Offenbach).

 

 

2021-26/DS-I(A)0471 (Punkte 2 - 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) wird damit beauftragt eine Firma zu finden für die Ermittlung des konkreten Flächenbedarfes für einen Neubau Amt 37 auf Basis des vorhandenen groben Raumbedarfskonzeptes und die dazugehörige Flächensuche im Stadtgebiet zu begleiten bzw. durchzuführen.

Vorhandene Bestandsflächen sind dabei mit zu berücksichtigen.

 

  1. Die OPG wird damit beauftragt eine Firma zu finden und zu beauftragen, welche auf den definierten Flächen eine detaillierte bedarfsgerechte Raumplanung durchführt sowie die Kosten für den Neubau Amt 37 ermittelt.

 

  1. Für die ersten planerischen Leistungen sind im Haushaltsjahr 2023 200.000 € und im Haushaltsjahr 2024 weitere 200.000 € eingeplant. Beide auf dem Produktkonto Planungsleistungen 02030100.6161000237 im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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