Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.06.2023
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023
TOP 24
Widerruf der Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 S. 3 i. V. m. § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-050 (Dez. I und III, Amt 20) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0474
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei einer Enthaltung wie folgt:
Die Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, widerruft ihre Optionserklärung vom 14.09.2016 gem. § 27 Abs. 22 S. 3 i. V. m. § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023. Sie wendet § 2b UStG für sämtliche ab dem 01.01.2023 ausgeführte Leistungen an.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.03.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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