Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 24
Widerruf der Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 S. 3 i. V. m. § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-050 (Dez. I und III, Amt 20) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0474

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei einer Enthaltung wie folgt:

 

Die Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, widerruft ihre Optionserklärung vom 14.09.2016 gem. § 27 Abs. 22 S. 3 i. V. m. § 27 Abs. 22a S. 2 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023. Sie wendet § 2b UStG für sämtliche ab dem 01.01.2023 ausgeführte Leistungen an.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.