Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.10.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0492Ausgegeben am 26.04.2023
Eing. Dat. 26.04.2023
Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 11.04.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt eine unabhängige hauptamtliche Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Offenbacher*innen wenden können, die sich diskriminiert fühlen. Die Stelle soll ihrer Tätigkeit frei von Weisungen des Magistrats nachkommen. Bezüglich des genauen Umfangs des Arbeitsgebiets und der Arbeitsweise der Stelle ist eine Konzeption zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Beratungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle soll dabei mindestens folgende Hauptaufgaben abdecken:
· Information über rechtliche Ansprüche und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und jenseits des AGG (Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht etc.)
· Vermittlung an andere Beratungsangebote
· Versuch einer gütlichen Streitbeilegung zwischen den Beteiligten
· Dokumentation und Erfassung der einzelnen Fälle
· Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns.
Die bisherige Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach vom 01. Januar 2017, die ehrenamtlich ausgelegt ist, muss an die hauptamtliche Antidiskriminierungsstelle angepasst werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unabhängigkeit der Stelle in der Entgegennahme von Beschwerden und bei der Durchführung von Prüfungen (insbesondere auch keine Weisungsbefugnis des Magistrats bezüglich Umfang, Art und Weise, sowie Ergebnis der Prüfung) sichergestellt ist.
Zu beachten ist auch, dass die Antidiskriminierungsstelle örtlich außerhalb des Rathauses eingerichtet werden soll, aber zentral und barrierefrei für die Offenbacher*innen erreichbar sein muss. Die Arbeit der Stelle soll sich auf das Offenbacher Stadtgebiet beschränken.
Die finanziellen Mittel der derzeit ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsstelle sollen nach Einstellung ihrer Tätigkeit zusätzlich für die Arbeit der hauptamtlichen Antidiskriminierungsstelle bereitgestellt werden.
Begründung:
Auf Bundesebene existiert inzwischen eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle. Da die Erreichbarkeit für konkrete Diskriminierungsfälle vor Ort jedoch nicht gegeben ist, richten immer mehr Städte (z.B. Frankfurt, München, Nürnberg, Hannover) eigene Stellen gegen Diskriminierung ein.
Bislang wurde diese herausfordernde Arbeit in Offenbach von einer ehrenamtlichen Stelle übernommen. Die Arbeit hat sich dabei lediglich auf Vorfälle innerhalb der Stadtverwaltung beschränkt.
Auch wenn die ehrenamtliche Arbeit bislang in der Stadtgesellschaft sehr geschätzt wurde, bedarf es aufgrund des umfassenden Auftrags an die Antidiskriminierungsarbeit einer weitergehenden, hauptamtlichen Stelle. Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus sind nach wie vor zentrale Themen unserer Zeit und sollen von der hauptamtlichen Stelle bearbeitet werden. Aber auch andere Arten von Diskriminierung, etwa aufgrund von Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen erfasst sein.
Die Konzeptionierung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll dabei durch die Stelle selbst erfolgen und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Antidiskriminierungsstellen sind für ein friedliches Zusammenleben in der Stadt von elementarer Bedeutung und notwendig.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.