Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0494Ausgegeben am 26.04.2023

Eing. Dat. 26.04.2023

 

 

 

 

 

Aufhebung des Beschlusses 2021-26/DS-I(A)0094 zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Bieber Waldhof West“

Antrag Ofa vom 26.04.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0094 (Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur zügigen Wohnbaulandentwicklung im Planungsbereich „Bieber Waldhof West“ hier: Beschluss über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen) wird aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) zur Enteignung der Grundstückbesitzer wird wahrscheinlich die rechtlichen Hürden nicht nehmen.

 

„Eine Voraussetzung für eine SM ist, dass die angestrebten Ziele und Zwecke nicht durch städtebauliche Verträge erreicht werden können…“ (https://www.offenbach.de/buerger_innen/bauen-wohnen/wohnen/wohnungsbauprojekte/bieber-waldhof-west/bieber-waldhof-west.php) 

 

Das Ablaufschema für eine SEM ist in der Anlage I vereinfacht dargestellt, siehe auch § 165 ff. BauGB (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%5Ckomm_pdk%5Cpdk-bu-f1%5Cbaugb%5Ccont%5Cpdk-bu-f1.baugb.p165.erlaeuterung.gl3.gl6.htm). Bisher gibt es hier nur den Einleitungsbeschluss. Er ist erst mal nur der erste Schritt, der vorbereitende Untersuchungen (VU) in Gang setzt. Zeigt sich dabei, dass die Ziele der Stadt auch anders erreicht werden können, ist eine förmliche Städtebauliche Entwicklungssatzung nicht erforderlich. Erst nach Abschluss der VU kann ein Gebiet durch Beschluss der StvV als Städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt werden. Die VU in Bieber-Waldhof sind noch nicht weit gediehen, vermutlich sind erste Vorgespräche mit den Eigentümern geführt worden. Zu einem Kauf der Grundstücke ist es bisher nicht oder nur in geringem Umfang gekommen. Der Ausgang der VU ist zur Zeit noch ungewiss.

 

Es ist davon auszugehen, dass es eine beträchtliche Zahl von Besitzern gibt, die gegen eine Enteignung Widerspruch einlegen werden, was Prozesse zur Folge haben wird. Art 14 (c) GG sieht vor, dass eine Enteignung möglich ist, aber dass „die Entschädigung ... unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ ist. Die Stadt müsste also in den zu erwartenden Prozessen darlegen, dass hier die Interessen der Allgemeinheit die der privaten Beteiligten überwiegen. Dieses wäre der Fall, wenn es sich um die Entwicklung eines größeren städtebaulichen Maßnahme handeln würde, wofür eine SEM normalerweise durchgeführt wird. Beispiele sind das neue Stadtviertel "Am Riedberg" in Frankfurt mit 267 ha (https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/riedberg_5309.html) und Frankfurt Nord-West 550 ha Untersuchungsgebiet. Bei dem Vorhaben in Bieber-Waldhof handelt es sich jedoch um einfache Wohnraumentwicklung, nicht um eine umfassende städtebauliche Entwicklung.

 

Das Ziel der Stadt, Wohnraum zu schaffen, kann auch anders erreicht werden, u.a. mit bekannten B-Plan-Verfahren oder mit Alternativen, z.B. Aufstockungen und Nachverdichtungen. Es gibt zudem verschiedene weitere Bauvorhaben, die bereits begonnen oder deren Planungen schon fortgeschritten sind, die aber wegen der gestiegenen Baukosten zur Zeit aufgeschoben worden sind.

 

Mit einer SEM könnte die Stadt die Grundstücke zwar preisgünstiger erwerben als mit einem normalen Bebauungsplan. Dies ist jedoch kein höheres öffentliches Interesse und hätte vor Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Bestand. Daher dürfte es sehr schwer fallen, trotzdem ein höheres öffentliches Interesse im Vergleich zum privaten Interesse der Besitzer nachzuweisen, und die Wahrscheinlichkeit, dass den Klagen der Besitzer stattgegeben wird, ist hoch.

 

Wenn die Planungen trotzdem fortgeführt würden, wären die gesamten Planungskosten teure Blindleistungen. Diese würden dann an anderer Stelle fehlen. Es gibt viele sinnvollere Verwendungen für das freiwerdende Geld, das angesichts der knappen Ressourcen vernünftiger eingesetzt werden sollte.

Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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