Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0498Ausgegeben am 27.04.2023

Eing. Dat. 27.04.2023

 

 

 

 

 

Vergabe städtischer Baugrundstücke für gemeinschaftliches Wohnen im Rahmen einer Konzeptvergabe

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-101 (Dez. I und IV, Amt 80 und Amt 60) vom 26.04.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Städtische Grundstücke für gemeinschaftliches Wohnen werden künftig nach der

     als Anlage beigefügten Richtlinie „Konzeptverfahren“ vergeben.

 

2. In einem ersten Verfahren werden folgende städtische Grundstücke im

    Erbbraurecht vergeben:

 

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 234 = 1.103 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 311 =    936 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 324 =    778 m²

Gemarkung Bürgel, Flur 4, Nr. 534 =    986 m²

 

3. Die Erbbauzinsen betragen ein Prozent des gutachterlich ermittelten

    Grundstückswerts.

 

4. Die Erbbauzinsen werden zu gegebener Zeit beim Produktkonto

    10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

 

Begründung:

 

Die Bevölkerung der Stadt Offenbach am Main wächst und die Struktur der Haushalte verändert sich, auch demografisch bedingt, kontinuierlich. Insbesondere Einpersonenhaushalte nehmen zu, unter denen viele Menschen auch nach dem Auflösen ihres früheren familiären Zusammenlebens nach einem bezahlbaren Wohnen in fester sozialer Gemeinschaft suchen. Dieser Trend, sowie das Ansteigen der Wohnkosten, lässt den Bedarf nach Ergänzungen zu herkömmlichen, zumeist an Kleinfamilien ausgerichteten Wohnformen wachsen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte tragen diesem Wandel z. B. mit einer Reduktion des persönlichen Wohnflächenanteils zugunsten gemeinschaftlich genutzter Flächen Rechnung. Die Organisation der Gemeinschaften in nichtrenditeorientierten Rechtsformen sichert zudem dauerhaft bezahlbare Wohnhosten. Die Vergabe an die besten ökologischen, sozialen oder gemeinwohlorientierten Konzepte dient dem Allgemeinwohl. Die Stadt Offenbach möchte dem Bedarf nach alternativen Wohnformen Rechnung tragen. In diesem Sinne wurde die Vorbildfunktion gemeinschaftlicher Wohnprojekte in den wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach vom 24.02.2011 ausdrücklich herausgestellt und deren weitere Verbreitung empfohlen. Bis dahin einziges erfolgreich umgesetztes Referenzprojekt war das Mehrgenerationenhaus des Vereins „Lebenszeiten“ in der Weikertsblochstraße.

 

Leider konnten sich Initiativen für gemeinschaftliche Wohnkonzepte in Offenbach bisher noch nicht in wünschenswerter Verbreitung entfalten. Gründe sind der hohe Arbeits- und Abstimmungsaufwand für die Beteiligten in Verbindung mit einer langen Vorlaufzeit sowie die fehlende Verfügbarkeit geeigneter finanzierbarer Grundstücke. Mit dem Beratungsangebot des Landes für gemeinschaftliche Wohnprojekte besteht nun eine Serviceleistung, die den zahlreichen interessierten Gruppen eine immaterielle Unterstützung bei der Realisierung ihrer Konzepte zugutekommmen lässt. Spezialisierte Beratungserfordernisse beispielsweise durch Juristen bei der Bildung der jeweils geeigneten Organisationsstruktur o. ä. können im Einzelfall durch die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main bezuschusst werden. Mit dieser Ausstattung besteht ein Instrumentarium der beratenden Unterstützung interessierter Gruppen.

 

Diese Richtlinie schafft die Grundlage, entsprechenden gemeinschaftlichen Wohnkonzepten geeignete städtische Grundstücke verfügbar zu machen. Hierzu ist ein wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe städtischer Baugrundstücke vorgesehen, dessen Regelungen nachfolgend beschrieben werden. Die Stadt will damit Initiativen für gemeinschaftliche Wohnprojekte unterstützen, die sich durch besondere Qualitäten und Mehrwerte für die Stadtgesellschaft auszeichnen. Der strukturelle Nachteil gemeinwohlorientierter Nutzungen soll über das Erbbaurecht mit einem von zwei Prozent auf ein Prozent reduzierten jährlichen Erbbauzins ausgeglichen werden.

Anlagen:

1. Exposé Konzept Bürgel-Ost, Mainzer Ring 115

2. Exposé Konzept Bieber-Nord, Philip-Ullrich-Str. 43

3. Exposé Konzept Bieber-Nord, Bertha-von-Suttner-Str. 77

4. Exposé Konzept Bieber-Nord, Philip-Ullrich-Str. 132-136

5. Formblatt

6. Richtlinie Konzeptverfahren

7. Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.