Anlage 1

 

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach

 

 

Aufgrund der §§ 5, 50, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am xx.xx.2023 die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenrates, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01.10.2015, beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 2 Abs. (7) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Der Seniorenrat wird für vier Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung der gewählten Mitglieder und endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenrats.“

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Offenbach am Main, den

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main

 

 

 

 

Dr. Felix Schwenke

Oberbürgermeister