Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0496Ausgegeben am 27.04.2023

Eing. Dat. 27.04.2023

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-094 (Dez. I, Amt 10.1) vom 26.04.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufgenommen.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 S. 2 GVG).

 

 

Begründung:

 

Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen auf.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 36 Abs. 2 GVG).

 

Zur Kandidatenfindung wurden verschiedene Organisationen wie Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, karitative Verbände und Wirtschaftsvereinigungen angeschrieben mit der Bitte möglichst zahlreiche Vorschläge einzureichen.

 

Die in der Liste aufgeführten Personen haben sich entweder direkt um die Aufnahme in die Schöffenwahlliste beworben oder wurden von Organisationen, wie z. B. von in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien, vorgeschlagen.

Anlagen:

- Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 (nichtöffentlich)

- Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.