Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0506/1Ausgegeben am 10.05.2023

Eing. Dat. 10.05.2023

 

 

 

 

 

Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Praxis anwenden

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 10.05.2023

 

 

*Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

6.) Auf sämtlichen zuvor genannten Veröffentlichungen ist darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt mit Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000€ geahndet werden kann.

 

 

Begründung:

 

Die praktische Anwendung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung für die Innenstadt ist längst überfällig. Ebenso überfällig ist die Durchsetzung. Es ist richtig und wichtig, Gewerbetreibende auf die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung hinzuweisen und für die Einhaltung zur sensibilisieren.

Entscheidend dabei ist – wie bei anderen Kampagnen auch, die zur Einhaltung verschiedener Regeln aufrufen (z.B. Kampagne zum Thema Littering) – dass ebenso die Konsequenzen kommuniziert werden die bei Nichteinhaltung oder Missachtung drohen.

 

* redaktionell ergänzt

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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