Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0506/1Ausgegeben am 10.05.2023
Eing. Dat. 10.05.2023
Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Praxis anwenden
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 10.05.2023
*Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
6.) Auf sämtlichen zuvor genannten Veröffentlichungen ist darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt mit Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000€ geahndet werden kann.
Begründung:
Die praktische Anwendung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung für die Innenstadt ist längst überfällig. Ebenso überfällig ist die Durchsetzung. Es ist richtig und wichtig, Gewerbetreibende auf die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung hinzuweisen und für die Einhaltung zur sensibilisieren.
Entscheidend dabei ist – wie bei anderen Kampagnen auch, die zur Einhaltung verschiedener Regeln aufrufen (z.B. Kampagne zum Thema Littering) – dass ebenso die Konsequenzen kommuniziert werden die bei Nichteinhaltung oder Missachtung drohen.
* redaktionell ergänzt
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.