Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0507Ausgegeben am 10.05.2023

Eing. Dat. 10.05.2023

 

 

 

 

 

Rathaus Offenbach - Erneuerung der Elektroversorgung im Stadtverordnetensitzungssaal - Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-124 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.05.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erneuerung der Elektroversorgung im Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus Offenbach, Berliner Straße 100 in 63065 Offenbach, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstraße 162 in 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 450.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.    Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen bei den Produktkonten 01011300.6161000560 „Raumprojektbudget Amt 60“, PN V 2040, und 01010100.6163000001 „Instandhaltung Saal/Technische Einrichtung“, wie folgt zur Verfügung:

      

       Produktkonto 01011300.6161000560

      „Raumprojektbudget Amt 60“ Haushaltsmittel bis 2023:             350.000,00 €

      (davon erfolgte Rückstellungen 350.000,00 €)

 

       Produktkonto 01010100. 6163000001

       „Instandhaltung Saal/Technische Einrichtung“

       Haushaltsmittel 2023:                                                                    100.000,00 €

 

3.    Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Der Ältestenrat hat am 27.10.2021 entschieden, dass der Stadtverordnetensitzungssaal mit einer ausreichenden Zahl von Stromanschlüssen ausgestattet wird. Ziel ist, dass alle Stadtverordneten und die Mitglieder des Magistrats ihre Endgeräte über die gesamte Sitzungsdauer problemlos betreiben können.

 

Beim Stadtverordnetensitzungssaal handelt es sich um einen denkmalgeschützten Saal im Rathaus des Bauteils C im Obergeschoss.

 

Im Rahmen der Maßnahme werden die Elektroanlage erneuert sowie die Datentechnik und die Verkabelung der Medientechnik an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

 

Die Erneuerung der Elektroanlage ist notwendig, da die vorhandene Elektroversorgung im Laufe der Zeit immer wieder angepasst wurde und aktuell nicht mehr erweitert werden kann. Die ursprünglich vorhandenen Elektro-Bodentanks im Fußboden sind mit wenigen Ausnahmen schon vor langer Zeit entfernt bzw. verschlossen worden.

 

Da im Stadtverordnetensitzungssaal unterschiedliche Estrichhöhen vorhanden sind, die den Einbau von Bodentanks nicht ermöglichen, wurde in Abstimmung mit den Nutzenden und den Fachämtern die Lösung erarbeitet, den Estrich zu entfernen und einen Doppelboden zu errichten.

 

Der Doppelboden ermöglicht künftig auch, die Elektroanlage mit geringem Aufwand jederzeit anzupassen und weitere Elektro-Bodentanks einzubauen. Hierdurch können Anpassungen, z. B. aufgrund einer Umgestaltung der Sitzordnung, flexibel durchgeführt werden. Diese veränderbare elektrotechnische Gestaltung des Saals ermöglicht in Zukunft auch eine Erweiterung der vorhandenen Medientechnik.

Es ist auch vorgesehen, im gesamten Saal eine ausreichende Anzahl von Datendosen vorzusehen sowie schnelles WLAN zu installieren.

 

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten aus Datenbanken sowie Erfahrungswerten des Planungsbüros nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 450.000,00 € brutto.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich von Juni 2023 bis Dezember 2023.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend in enger Abstimmung mit den beteiligten Ämtern, einschließlich der Unteren Denkmalschutzbehörde, im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt.

 

Die Nutzenden wie auch die Gebäudeunterhaltung der GBM werden nach Fertigstellung in die Funktionsweise der Elektrotechnik eingewiesen.

 

Eine Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Umweltschutz entfällt, da bei dieser Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima zu erwarten sind.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte und geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.