Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.10.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0533Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

 

 

Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) Südliche Innenstadt / Senefelderquartier

hier: Grundsatzbeschluss über das Verstetigungskonzept gemäß Punkt 18.5 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-182 (Dez. III und IV, Ämter 50 und 60) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem von den Ämtern Amt für Planen und Bauen und Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe Sozialer Zusammenhalt erstellten Verstetigungskonzept im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Südliche Innenstadt / Senefelderquartier“ wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, die Übernahme des Quartiersmanagements Südliche Innenstadt / Senefelderquartier und des Stadtteilbüros in die Regelfinanzierung des Sozialamts nach Abschluss der Förderung durch das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ voraussichtlich im Jahr 2027 zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.     Der Magistrat wird beauftragt, die Verstetigung des Verfügungsfonds nach Abschluss der Förderung durch das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Die Aufnahme des Programmgebiets Südliche Innenstadt / Senefelderquartier in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) wurde 2014 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (2011-16/DS-I(A)0546). Grundlage der Städtebauförderung in Hessen ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE). Punkt 18.5 der RiLiSE besagt, dass spätestens ein Jahr vor Ablauf des Förderzeitraums ein Konzept zur „nachhaltigen Wirkung über den Förderzeitraum hinaus“ (Verstetigungskonzept) zu erstellen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums wurde die Frist für das Verstetigungskonzept seitens des Fördermittelgebers, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, auf Juni 2023 festgesetzt.

 

Das Konzept wurde durch das Sozialamt, Referat Sozialplanung, sowie das Amt für Planen und Bauen, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung gemeinsam mit der Lenkungsgruppe für das Projekt „Sozialer Zusammenhalt“ erstellt.

 

Da ein Großteil der initiierten städtebaulichen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen ist, kann eine umfassende Evaluierung des Förderprogramms erst nach Ende des Förderzeitraums sowie der Nachwirkzeit vollzogen werden. Ein zentraler Aspekt des Verstetigungskonzepts ist allerdings die Einschätzung der weiteren Notwendigkeit des eingerichteten Stadtteilmanagements und seiner Instrumente.

 

Mit Beschluss über das Integrierte Entwicklungskonzepts (IEK) für das Programmgebiet vom 07.07.2016 (2016-21/DS-I(A)0033/1) wurde der Magistrat mit der Implementierung eines Quartiersmanagements als integralem Bestandteil der Städtebauförderung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beauftragt. Zentrale Aspekte sind die Stabilisierung der Bewohnerstruktur sowie die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Unterstützung investiver und sonstiger städtischer Maßnahmen.

 

Zum 01.12.2016 wurde es erstmalig vergeben und bietet seitdem mit dem Stadtteilbüro in der Hermannstraße 16 einen wichtigen Anlaufpunkt im Quartier und eine niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeit seiner Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund der absehbaren verbleibenden Daueraufgaben im Programmgebiet soll es analog zu den bereits außerhalb der Städtebauförderung existierenden Quartiersmanagements Lauterborn und Mathildenviertel in einem abschließend zu prüfenden Umfang nach einem Ende der Förderung voraussichtlich im Jahr 2027 in die kommunale Regelfinanzierung übernommen werden.

 

Als weitere Maßnahme im IEK wurde die Etablierung eines Verfügungsfonds als Möglichkeit der niedrigschwelligen Unterstützung kleiner zivilgesellschaftlichen Projekte beschlossen. Dieser wurde 2020 eingerichtet und weist derzeit ein jährliches Budget von 10.000 Euro auf. Mit seiner Hilfe konnten bisher vielfältige bürgerschaftliche Maßnahmen gefördert werden, darunter Ausstellungen, Lesungen, Feste oder Malaktionen mit Kindern. Über die Anträge wird im Stadtteil selbst entschieden, das Entscheidungsgremium ist der regelmäßig tagende Runde Tisch. Die Betreuung erfolgt über das Quartiersmanagement. Insgesamt erfreut sich der Verfügungsfonds wachsender Bekanntheit und wird verstärkt nachgefragt. Seine Verstetigung über den Zeitraum der Städtebauförderung hinaus soll daher ebenfalls geprüft werden.

Anlagen:

Konzept zur Verstetigung im Sinne der Nachhaltigkeit

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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