Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023
TOP 19
Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 06.07.2023, 2021-26/DS-I(A)0537
Ergänzungsantrag Ofa vom 11.07.2023, 2021-26/DS-I(A)0537/1
Änderungsantrag CDU vom 20.07.2023, 2021-26/DS-I(A)0537/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0537
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, bei größeren Baumaßnahmen an Offenbacher Schulen und Kindertagesstätten künftig immer auch eine Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen zu prüfen, sowie die Fördermöglichkeiten für die Freiflächengestaltung zu eruieren.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0537/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0537 wird wie nachstehend geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, bei größeren Baumaßnahmen an Offenbacher Schulen und Kindertagesstätten, die ein gewisses Maß an Baustelleinrichtung im Außenbereich erfordert, künftig immer auch eine Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen zu prüfen, sowie die Fördermöglichkeiten für die Freiflächengestaltung zu eruieren.
Die sowieso anstehenden Baumaßnahmen sollen entsprechend erweitert werden, wenn sich aus der Zusammenlegung mit einer Entsiegelungsmaßnahme signifikante finanzielle Synergieeffekte ableiten lassen und so langfristig zu Einsparungen gegenüber einer separaten Durchführung der Entsiegelung ergeben würde.
2021-26/DS-I(A)0537/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird außerdem beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie auch diejenigen Schulhof- und Kita-Außenflächen entsiegelt werden können, bei denen in nächster Zukunft keine größere Baumaßnahme ansteht.
Er wird außerdem beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsflächen entsiegelt und gestaltet werden können und welche Fördermöglichkeiten hierfür in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehören insbesondere Flächen, die im Bebauungsplan zwar als „Verkehrsflächen“ ausgewiesen sind, jedoch für den dortigen Verkehr unverhältnismäßig überdimensioniert sind, wie z.B. der Bahnhofsvorplatz der S-Bahn-Station in Bieber-Nord.
2021-26/DS-I(A)0537
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, bei größeren Baumaßnahmen an Offenbacher Schulen und Kindertagesstätten künftig immer auch eine Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen zu prüfen, sowie die Fördermöglichkeiten für die Freiflächengestaltung zu eruieren.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 24.07.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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