Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.10.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0550Ausgegeben am 29.08.2023

Eing. Dat. 26.08.2023

 

 

 

 

 

Bademöglichkeit im Hafenbecken

Antrag Ofa vom 26.08.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Gutachten über die Wasserqualität des Wassers im Hafenbecken einzuholen. Hierbei interessiert die Frage, ob die Wasserinhaltsstoffe und krank machenden Keime unter oder über den Grenzwerten liegen, die für eine Badeerlaubnis nicht überschritten werden dürfen.

 

 

Begründung:

 

Die Bademöglichkeiten in Offenbach sind bekanntlich nicht ausreichend. Daher wäre es wünschenswert, im Hafenbecken einen abgesicherten Bereich einzurichten, in dem man in den Sommermonaten schwimmen kann. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Wasserqualität den Vorgaben der Hessischen Badegewässerverordnung entspricht. In den letzten Jahrzehnten war die Wasserqualität im Main nicht ausreichend. Dies lag vor allem daran, dass der Main und seine Nebengewässer als Vorfluter für eine Vielzahl industrieller und kommunaler Kläranlagen dienen. Ob das Wasser im Hafenbecken die gleichen oder andere Eigenschaften wie der Main hat, ist jedoch nicht geklärt. Daher ist es wünschenswert, belastbare Daten zu ermitteln, um damit eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu bekommen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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