Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0567Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Änderung des Zuwendungszweckes im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-251 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt,

neben den bereits in der SStV vom 10.03.2022 (Mag-Vorlage Nr. 2022-070) beschlossenen Projekten im Rahmen des ZIZ Programms, der Erweiterung des Antrags um das Projekt Maßnahmen zur Behebung negativer Effekte auf die Innenstädte im Zuge der Schließungswelle von Kaufhäusern der Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) und der Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2024 zuzustimmen.

 

2.    Gemäß den Anforderungen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt die Stadt Offenbach sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2024 auf 1.875.000,02 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 468.750,01 €.

 

3.    Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Änderungsantrages von insgesamt bis zu 1.525.000 € teilen sich auf in:

 

Bundesfördermittel:                        bis zu 1.143.750,00 €

Kommunale Eigenanteil:               bis zu    381.250,00 €

 

Davon entfallen für das Jahr 2023:

 

Kommunaler Eigenanteil: bis zu 102.500,00 €

 

Diese Mittel stehen im Budget von Amt 80 zur Verfügung und sollen im Rahmen einer separaten Vorlage überplanmäßig auf dem Produktkonto 15010100.7128000080 bereitgestellt werden.

 

Bundesfördermittel: bis zu 307.500,00 Diese Mittel werden per Mittelabruf beim Fördergeber im Vorfeld abgerufen, so dass keine Vorfinanzierung durch die Stadt erfolgen muss. Die Mittel werden nach Abruf auf dem Produktkonto 15010100.5420000080 vereinnahmt.

 

Davon entfallen für das Jahr 2024:

Bundesfördermittel: bis zu 836.250,00 €

Kommunaler Eigenanteil: bis zu 278.750,00 €

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt in der Haushaltsplanung 2024 wie folgt:

15010100.7128000080 1.115.000 €

15010100.5420000080    836.250 €

 

Sie stehen vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Übergeordneter Zweck des bisher im ZIZ beantragten und auch bereits teilweise umgesetzten Projektes ist es planerische Grundlagen für die Umnutzung und Umgestaltung des Rathaus-Pavillons in der Offenbacher Innenstadt herzustellen sowie Entwicklungsprozesse in der Innenstadt zielgruppengerecht zu kommunizieren und Bürgerinnen und Bürger in diese einzubeziehen. Gemäß des SStV vom 10.03.2022 (Mag-Vorlage Nr. 2022-070) sind und waren im Wesentlichen dafür folgende Maßnahmen mit einer Fördersumme von insgesamt 350.000 € vorgesehen für:

 

·         Entwicklung einer Kommunikationsstrategie sowie anschließende Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen, die unter anderem zu Beteiligungsformaten einladen (Fördergegenstand 1)

·         Durchführung einer vertiefenden Objektplanung mit notwendigen Untersuchungen (Fördergegenstand 2)

 

Aufgrund der großen Schließungswelle im Sommer 2023 von Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) bestand kurzfristig, nach Aufforderung durch den Fördermittelgeber, die Möglichkeit einen Nachtrag aus dem o.g. Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" zu stellen. Ziel ist, sofort sichtbare Maßnahmen ergreifen zu können um durch den Leerzug von GKK mögliche entstehende negative Effekte für die Innenstadt, frühzeitig entgegenwirken zu können.

 

Dazu gehört die konzeptionelle Betrachtung des Umfelds, die planerische und wirtschaftliche Ermittlung von Nutzungsvarianten, die administrative und organisatorische Prozessbegleitung, die Durchführung von Zwischennutzungen, eine breite Öffentlichkeitsarbeit sowie baulich-investive Maßnahmen.

 

Da derzeit noch nicht genau feststeht wie eine Nachnutzung des ehem. Kaufhofgebäude erfolgen soll, kann dies nun mit den zur Verfügung stehenden Mittel in verschiedenen Varianten geprüft und erarbeitet werden. Hierbei bedarf es auch einer Abstimmung und Einbindung des jetzigen Eigentümers. Daher sind vom Fördergeber bestimmte Sperren eingebaut, um eine gewisse Rangfolge in der Abarbeitung der Maßnahmen sicherzustellen (vgl. Fördermittelbescheid Punkt 3. Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise). Dieses deckt sich mit der geplanten Vorgehensweise seitens der Stadt.

 

Der 1. Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid (17.10.2022) ist als Anlage 01 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Bescheid ist bereits am 22.08.2023 erfolgt. In der Handreichung des Fördergebers wird ausdrücklich ein Ratsbeschluss gefordert. Der Beschluss der Stadtverordneten kann und soll nachgereicht werden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

ZIZ 1. Änderungsbescheid vom 21.08.2023 zum Zuwendungsbescheid vom 17.10.2022

Klimarelevanzprüfung

 

 

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