Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023
TOP 27
Bestellung eines Erbbaurechts an den Grundstücken Am Waldschwimmbad 30, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-238 (Dez.I, Amt 80) vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0561
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main vergibt die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 48/3 = 1.832 m² und Nr. 48/4 = 5.266 m² im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 60 Jahren bestellt. Die vorhandenen Gebäude werden zum symbolischen Wert von einem Euro übertragen.
3. Der jährliche Erbbauzins beträgt 2,31 EUR/m² jährlich (1 % von 231,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
Zum 01.01.2029 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex neu festgesetzt.
4. Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.
5. Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die übertragenen Gebäude bis zum 31.12.2026 zu sanieren und dauerhaft zu unterhalten. Die Gebäude sind ausschließlich für schulische oder andere soziale Zwecke zu nutzen.
6. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei der nicht fristgerechten Sanierung der Gebäude, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.
7. Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen, ebenso evtl. entstehende Erschließungs- und Kanalbeiträge.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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