Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023
TOP 31
Bebauungsplan Nr. 652 B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“
Bauplanerische Steuerung des östlichen Teils des nordöstlichen Kaiserleigebiets
1. Beschluss über die Änderung des städtebaulichen Konzepts „Rahmenplan Nordkap“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
2. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Vorvertrag)
3. Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 652 B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-248 (Dez. IV, Amt 60 vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0565
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Änderung eines Teilbereichs des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Rahmenplan Nordkap“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Bebauungspläne in diesem Bereich sollen auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzepts aufgestellt werden.
2. Dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Vorvertrag) zwischen der Stadt Offenbach am Main und der IPK Germany Property Mainpark Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt (Anlage 2).
Der Vorvertrag umfasst insbesondere folgende Inhalte:
- Kostentragung bzgl. der Baurechtschaffung für einen hochwertigen Büro-. und Dienstleistungskomplex mit einer Fläche von 74.000 qm Geschossfläche und einer Tiefgarage (u. a. Bebauungsplan, Fachgutachten)
- Abschluss eines weiteren städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan,
u. a. mit weiterführenden Regelungen zu natur- und artenschutzrechtlichem Eingriffsausgleich.
3. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 652 wird für den Teilbereich B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ auf Grundlage der Planung in Anlage 1 und 3 weiterbearbeitet.
Die öffentlichen Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.