Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0601Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-339 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage 1 beigefügte erste Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vom 10. Dezember 2020 wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

Durch allgemeine Verdeutlichung, Transparenz und Aktualisierung der Formulierungen soll die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden.

 

Es erfolgt eine Änderung hin zur gendergerechten Sprache.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2024 und 2025 wurden neu kalkuliert und entsprechend aktualisiert.

 

Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird es zukünftig bei einzelnen gebührenpflichtigen Leistungen eine Umsatzsteuerpflichtigkeit geben können. Damit diese weiter belastet werden kann, wurde dies neu in § 1 Abs. 4 geregelt.

 

Eine Möglichkeit zu einer entsprechenden Gebührenerhöhung wegen Mehraufwand wurde in § 3 Abs. 6 und § 4 Abs. 1 d), Abs. 3 d) ergänzt.

 

Weitere Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgten aus Gründen der Vollständigkeit sowie der Schaffung erhöhter Nachvollziehbarkeit, welche auch durch verbesserte Auffindbarkeit/Verweisung in der Friedhofssatzung erreicht wird.

 

Insbesondere die Abgrenzung der maschinell ausgehobenen Begräbnisse von den „Handgräbern“ dienen der klarstellenden Verdeutlichung.

 

In § 10 wurde zusätzlich die Geschäftsanschrift der ESO Stadtservice GmbH ergänzt.

Anlagen:

- Erste Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

- Synopse zur ersten Änderungssatzung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

- Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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