Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023
TOP 13
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung und des Straßenverzeichnisses (Anlage der Straßenreinigungssatzung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-340 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0602
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.
2. Die als Anlage 3 beigefügte Änderung des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.12.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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