Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024
TOP 22
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) Südliche Innenstadt / Senefelderquartier
hier: Projektbeschluss zur Durchführung eines Wettbewerbs zur Entwicklung des Busbahnhofs und der Freiflächen des Hauptbahnhofs
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-023 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2024,
2021-26/DS-I(A)0639
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 30.01.2024, 2021-26/DS-I(A)0639/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0639
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Durchführung eines verkehrsplanerisch-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs für den Busbahnhof an der Bismarckstraße sowie den Freiflächen des Hauptbahnhofs zu Kosten von insgesamt rd. 250.000,00 € wird zugestimmt.
Zentrale Ziele des Wettbewerbs sind die sinnvolle (Neu-)Ordnung der Verkehrsfunktionen in Form eines zukunftsorientierten, intermodalen Mobilitätshubs sowie die Schaffung eines attraktiven Bahnhofumfelds und Übergangs zwischen Busbahnhof und Hauptbahnhof. Ebenfalls verfolgt werden soll eine stadtklimatische und stadtökologische Aufwertung. Geprüft werden soll zudem die Möglichkeit der Integration eines Parkdecks im Bereich evtl. frei werdender Flächen des heutigen Busbahnhofs.
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin des Busbahnhofs, der Deutschen Bahn (DB).
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 250.000,00 € werden auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südl. der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, im Haushalt 2024 bereitgestellt.
Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt, ehem. HEGISS, (Bund und Land), Produktkonto 09010600.3601005560, „Zuwendung Land HEGISS 2“, Investitionsnummer 0901060900601203, mit bis zu 100.000,00 €.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Mittelbereitstellung für die baulichen Folgemaßnahmen des Wettbewerbs erfolgt über das Produktkonto 09010600.0951000060, „HEGISS 2, Maßnahmen Bahnumfeld“, Investitionsnummer 0901060900601801. Hierfür werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0639/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0639 wird wie nachstehend ergänzt:
Nach dem Satz unter Punkt 1:
„Zentrale Ziele des Wettbewerbs sind die sinnvolle (Neu-)Ordnung der Verkehrsfunktionen in Form eines zukunftsorientierten, intermodalen Mobilitätshubs sowie die Schaffung eines attraktiven Bahnhofumfelds und Übergangs zwischen Busbahnhof und Hauptbahnhof.“
Wird wie folgt fortgesetzt:
Zur Stärkung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, sind Maßnahmen wie Kameraüberwachung und Ausleuchtung bzw. die Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts zu berücksichtigen.
Alles weitere bleibt unverändert.
2021-26/DS-I(A)0639
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Durchführung eines verkehrsplanerisch-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs für den Busbahnhof an der Bismarckstraße sowie den Freiflächen des Hauptbahnhofs zu Kosten von insgesamt rd. 250.000,00 € wird zugestimmt.
Zentrale Ziele des Wettbewerbs sind die sinnvolle (Neu-)Ordnung der Verkehrsfunktionen in Form eines zukunftsorientierten, intermodalen Mobilitätshubs sowie die Schaffung eines attraktiven Bahnhofumfelds und Übergangs zwischen Busbahnhof und Hauptbahnhof. Ebenfalls verfolgt werden soll eine stadtklimatische und stadtökologische Aufwertung. Geprüft werden soll zudem die Möglichkeit der Integration eines Parkdecks im Bereich evtl. frei werdender Flächen des heutigen Busbahnhofs.
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin des Busbahnhofs, der Deutschen Bahn (DB).
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 250.000,00 € werden auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südl. der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, im Haushalt 2024 bereitgestellt.
Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt, ehem. HEGISS, (Bund und Land), Produktkonto 09010600.3601005560, „Zuwendung Land HEGISS 2“, Investitionsnummer 0901060900601203, mit bis zu 100.000,00 €.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Mittelbereitstellung für die baulichen Folgemaßnahmen des Wettbewerbs erfolgt über das Produktkonto 09010600.0951000060, „HEGISS 2, Maßnahmen Bahnumfeld“, Investitionsnummer 0901060900601801. Hierfür werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.02.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.