Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 29
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-087 (Dez. II, Amt 33) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0671

Ergänzungsantrag CDU vom 15.03.2024, 2021-26/DS-I(A)0671/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0671

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes soll eine kommunale Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet bis zum 30.06.2026 erstellt werden. Es wird von der Möglichkeit, für gewisse Stadtteile eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen, abgesehen.
Als planungsverantwortliche Stelle wird das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz benannt.

 

2.    Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG und der Energienetze Offenbach GmbH sowie mit verschiedenen Fachämtern und weiteren städtischen Beteiligungen. Die notwenigen Ressourcen sollen dabei von allen Beteiligten bereitgestellt werden. 

 

3.    Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Auftragssumme von ca. 180.000,00 Euro aus. Die genaue Summe kann erst im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 14010100, Konto 6771000133 „Maßnahmen für den Klimaschutz“. Die Einholung von Angeboten geeigneter Anbieter soll zeitnah erfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer anteiligen Kostenübernahme im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch das Land Hessen.

 

4.    Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes soll für die Bestands- und Potenzialanalyse die Offenlegung der Ergebnisse von mindestens 30 Tagen mit der Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden erfolgen. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsvorgaben sollen zudem verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Hierzu soll durch den externen Dienstleister ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept erstellt werden. 

 

  1. Für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung soll eine befristete Personalstelle im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz geschaffen werden. Die Prüfung der Eingruppierung erfolgt bereits durch die Bewertungskommission. Die dafür vorgesehene Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 14010100.6200100011 „Entgelte der Arbeitnehmer/innen“. Hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 40.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 80.000,00 € eingeplant.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0671/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage *2021-26/DS-I(A)0671 wird unter Ziffer 4 wie nachstehend ergänzt:

 

Über die vorgeschriebenen Informationsveranstaltungen hinaus, soll die Öffentlichkeit regelmäßig -mindestens halbjährlich- in geeigneter Form niederschwellig, beispielsweise auf der Homepage der Stadt Offenbach, informiert werden.

 

Inhalt dieser Information sollen die Fortschritte und Erkenntnisse bei der kommunalen Wärmeplanung sowie ein Zeitplan mit konkreten Planungsdaten und Eckpunkten sein.

 

* redaktionell ergänzt

 

 

2021-26/DS-I(A)0671

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes soll eine kommunale Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet bis zum 30.06.2026 erstellt werden. Es wird von der Möglichkeit, für gewisse Stadtteile eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen, abgesehen.
Als planungsverantwortliche Stelle wird das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz benannt.

 

2.     Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG und der Energienetze Offenbach GmbH sowie mit verschiedenen Fachämtern und weiteren städtischen Beteiligungen. Die notwenigen Ressourcen sollen dabei von allen Beteiligten bereitgestellt werden. 

 

3.     Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Auftragssumme von ca. 180.000,00 Euro aus. Die genaue Summe kann erst im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 14010100, Konto 6771000133 „Maßnahmen für den Klimaschutz“. Die Einholung von Angeboten geeigneter Anbieter soll zeitnah erfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer anteiligen Kostenübernahme im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch das Land Hessen.

 

4.     Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes soll für die Bestands- und Potenzialanalyse die Offenlegung der Ergebnisse von mindestens 30 Tagen mit der Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden erfolgen. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsvorgaben sollen zudem verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Hierzu soll durch den externen Dienstleister ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept erstellt werden. 

 

  1. Für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung soll eine befristete Personalstelle im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz geschaffen werden. Die Prüfung der Eingruppierung erfolgt bereits durch die Bewertungskommission. Die dafür vorgesehene Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 14010100.6200100011 „Entgelte der Arbeitnehmer/innen“. Hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 40.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 80.000,00 € eingeplant.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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